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Einkommensteuer - Erklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung)

Berlin 99102008002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102008002000

Leistungsbezeichnung

Einkommensteuer - Erklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung)

Leistungsbezeichnung II

Einkommensteuer - Erklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einkommensteuer (Schlagwort), Antragsveranlagung (Schlagwort), Lohnsteuerjahresausgleich (Schlagwort), ELSTER (Schlagwort), Elster (Schlagwort), elster (Schlagwort), elektronsiche Steuererklärung (Schlagwort), Einkommenssteuer (Schlagwort), Steuer (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung) kommt für solche Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in Frage, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei einem Arbeitgeber erzielen. Dies sind z.B.:
  • Ledige mit nur einem Arbeitsverhältnis und Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse I
  • Ehepaare, bei denen nur ein Ehegatte berufstätig ist und der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse III durchgeführt wird oder
  • Ehepaare, bei denen beide Ehegatten berufstätig sind und der Lohnsteuerabzug nach den Steuerklassen IV/IV erfolgt.

Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung)
Falls aber außerdem beispielsweise
  • steuerpflichtige Nebeneinkünfte über 410,00 Euro vorliegen,
  • ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag oder geänderte Zähler für die Kinderfreibeträge) eingetragen wurde,
  • dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) über 410,00 Euro bezogen wurden, oder
  • eine Lohnsteuerkarte der Klasse VI ausgestellt wurde
sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Ergänzende Informationen finden Sie unter „Weiterführende Informationen“. Insbesondere wird hier auf den kleinen Lohnsteuerratgeber hingewiesen.

Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung
Falls Sie vom Finanzamt eine Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung erhalten, obwohl Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, teilen Sie dies bitte mit kurzer Begründung per Post, Fax oder eMail mit.

Hinweise zum Online-Verfahren
1. Registrieren Sie sich auf Mein ELSTER. Sie erhalten ein Zertifikat zur Authentifizierung. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu 2 Wochen dauern kann.
2. Übermitteln Sie die Einkommensteuererklärung mit Mein ELSTER oder einer von Ihnen ausgewählten Software eines kommerziellen Anbieters authentifiziert mit Ihrem elektronischen Zertifikat.

Hinweise zur Abgabe der Steuererklärung in Papierform
  • Die für eine Steuererklärung in Papierform benötigten Formulare erhalten Sie kostenlos bei den Berliner Finanzämtern. Ein Versand per Post ist aus Kostengründen nur möglich, wenn Sie einen frankierten (1,60 € bei Nutzung der Post AG) und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN C 5) unter Angabe der benötigten Formulare an Ihr Finanzamt schicken.
  • Alternativ können Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Formulare, die auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Finanzen bereitstehen, auszufüllen. Eine elektronische Übermittlung dieser Formulare an das für Sie zuständige Finanzamt ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensteuererklärung
    Online möglich; oder Sie nutzen die Formulare
    • Online-Abwicklung: Sie müssen sich auf dem Portal Mein ELSTER registrieren und können die Steuererklärung mit Mein ELSTER oder einer kommerziellen Software an das Finanzamt übermitteln.
    • Schriftlich per Post oder persönlich vor Ort: Reichen Sie die Formulare ein, die Sie in Papierform vom Finanzamt erhalten haben oder die Sie sich vom Bundesfinanzministerium heruntergeladen und ausgedruckt haben. Eine elektronische Übermittlung (per eMail) dieser Formulare an das für Sie zuständige Finanzamt ist nicht möglich.
  • ggf. Belege
    Rechnungen, Zahlungsbelege, Bescheinigungen (z.B. bei Spenden)
  • ggf. Nachweis über den Grad der Behinderung
    zur erstmaligen Berücksichtigung

Voraussetzungen

  • Einhaltung der Abgabefrist
    Für die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt eine vierjährige Frist
    • Beispiel: für das Jahr 2017 also bis zum 31.12.2021 (Ausschlussfrist)

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Mit den Berliner Finanzämtern ist vereinbart, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Einkommensteuererklärungen zwischen 7 und 9 Wochen beträgt, unabhängig davon ob diese per Papier oder ELSTER abgegeben wurde. Bitte berücksichtigten Sie, dass im Einzelfall die Bearbeitungsdauer - je nach Umfang und Inhalt der Steuererklärung - abweichend sein kann.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden