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Gebäudevermessung beauftragen

Berlin 99123006058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123006058000

Leistungsbezeichnung

Gebäudevermessung beauftragen

Leistungsbezeichnung II

Gebäudevermessung beauftragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gebäudevermessung (Schlagwort), Flurkarte (Schlagwort), Überbau (Schlagwort), Anbau (Schlagwort), bauliche Veränderung (Schlagwort), ÖbVI (Schlagwort), Gebäudegrundriss (Schlagwort), Gebäude (Schlagwort), Liegenschaften (Schlagwort), bauliche Anlagen (Schlagwort), Liegenschaftskataster (Schlagwort), Vermessungsingenieur (Schlagwort), Vermessung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Liegenschaftskataster enthält den aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Berlin. Eigentümer/innen oder Erbbauberechtigte sind dazu verpflichtet, alle neu errichteten Gebäude und baulichen Veränderungen des Gebäudegrundrisses (z.B. Anbauten) für die Fortführung des Liegenschaftskatasters, auf ihre Kosten vermessen zu lassen.

Es handelt sich um eine Pflicht, die nicht der Verjährung unterliegt. Sie entsteht, wenn das Gebäude oder die bauliche Veränderung als Rohbau in seinen wesentlichen Strukturen fertiggestellt worden ist. Bei einem Eigentumswechsel geht die Pflicht auf den neuen Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin über. Gebäudevermessungen führen in Berlin Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieure (ÖbVI) durch.

Verfahrensablauf
  1. Beauftragen Sie eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) für die Gebäudevermessung.
  2. Die/Der ÖbVI vermisst das Gebäude oder die baulichen Veränderungen.
  3. Die/Der ÖbVI reicht die Vermessung beim zuständigen bezirklichen Vermessungsamt ein.
  4. Das Vermessungsamt übernimmt die Vermessung in das amtliche Kartenwerk des Liegenschaftskatasters.
  5. Sie erhalten die Fortführungsmitteilung über das Liegenschaftskataster vom Vermessungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nach Einzelfall unterschiedlich.
    Erforderliche Unterlagen bitte bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfragen.

Voraussetzungen

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls. Sie werden entsprechend der Geschossfläche der Gebäude berechnet.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bitte bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfragen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden