Approbation - Verzicht erklären
Inhalt
Begriffe im Kontext
Approbation (Schlagwort), Verzicht (Schlagwort), Rückgabe (Schlagwort), Arzt (Schlagwort), Berufsbezeichnung (Schlagwort), Apotheker (Schlagwort), Zahnarzt (Schlagwort), Psychotherapeut (Schlagwort), Tierarzt (Schlagwort), Beruf (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden ("Rückgabe"). Ein Grund für einen solchen Schritt kann die Ausübung eines anderen Berufes (z.B. nach Zweitstudium) sein oder die Tätigkeit wird, z.B. aus Altersgründen, nicht mehr ausgeübt. Mit dem Verzicht auf die Approbation wird sowohl die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung aufgegeben.
- Erklärung zum Verzicht auf die Approbation
(unter "Formulare") - Approbationsurkunde (Original)