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Opfer von Gewalttaten - Unterstützung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen

Berlin 99051001017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99051001017000

Leistungsbezeichnung

Opfer von Gewalttaten - Unterstützung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen

Leistungsbezeichnung II

Opfer von Gewalttaten - Unterstützung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Opfer (Schlagwort), Gewalt (Schlagwort), Straftat (Schlagwort), Entschädigung (Schlagwort), Missbrauch (Schlagwort), Verletzung (Schlagwort), Doping (Schlagwort), Kriminalität (Schlagwort), Witwenrente (Schlagwort), Waisenrente (Schlagwort), Terroranschlag (Schlagwort), Anschlag (Schlagwort), Traumaambulanz (Schlagwort), SER (Schlagwort), OEG (Schlagwort), Reha (Schlagwort), Kur (Schlagwort), Gewalttaten (Schlagwort), Gewaltopfer (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist und gesundheitliche Schäden davongetragen hat, kann Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragen. Als Soforthilfe können sich Betroffene an eine der drei Traumaambulanzen wenden, wo sie psychologische Unterstützung finden. Die Inanspruchnahme der Traumaambulanzen ist nicht an die Bewilligung des Antrages gebunden.

Folgende Leistungen sind gesetzlich vorgesehen:
  • Leistungen für Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation, Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt, orthopädische Hilfsmittel, Kuren, Zahnersatz)
  • Rentenzahlungen je nach Schwere des durch die Gewalttat verursachten Gesundheitsschadens
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer-, Waisen- und Elternrente)
  • Bestattungs- und Sterbegeld

Kann der bisherige Beruf als Folge der Gewalttat nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden, können

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung)
  • Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen (z.B. Berufsschadensausgleich)
gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
    Sie können den Antrag schiftlich per Post stellen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden und haben infolge dessen eine gesundheitliche Schädigung erlitten ODER
  • Sie haben als Tatzeuge einer Gewalttat eine psychische Schädigung erlitten (Schockschaden) ODER
  • Sie haben als naher Angehöriger eines Opfers einer Gewalttat eine psychische Schädigung erlitten (Schockschaden)

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 295 Tage

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden