Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
Inhalt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
Begriffe im Kontext
Berufserlaubnis (Schlagwort), Berufsbezeichnung (Schlagwort), Berufsurkunde (Schlagwort), Beruf (Schlagwort), Bademeister (Schlagwort), Masseur (Schlagwort), Ausbildung (Schlagwort), Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Masseurin / Masseur und med. Bademeisterin / Bademeister an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums (Original)
Wurde das Praktikum außerhalb Berlins absolviert, ist eine Fotokopie der Ermächtigung der Einrichtung zur Ausbildung von Praktikanten mit einzureichen. - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Original)
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
(nicht älter als drei Monate)
- Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Masseurin / Masseur und med. Bademeisterin / Bademeister