Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme (hochschulische Ausbildung)
Inhalt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme (hochschulische Ausbildung)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme (hochschulische Ausbildung)
Begriffe im Kontext
Berufserlaubnis (Schlagwort), Berufsbezeichnung (Schlagwort), Berufsurkunde (Schlagwort), Hebamme (Schlagwort), Entbindungspfleger (Schlagwort), Beruf (Schlagwort), Berufserlaubnis (Schlagwort), Ausbildung (Schlagwort), Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme/Entbindungspfleger an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben (schulische Ausbildung) und
- Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme an Personen, die das Hochschulstudium in Berlin absolviert haben.
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Original)
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
(nicht älter als drei Monate)
- Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) bzw. erfolgreich absolviertes Hebammenstudium einschließlich der staatllichen Prüfung (hochschulische Ausbildung)
- Erläuterungen zum Führen der Berufsbezeichnung und Ansprechpartner (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (EU/EWR/Schweiz) als Hebamme beantragen (Dienstleistungen)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Drittstaat) als Hebamme beantragen (Dienstleistungen)
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (schulische Ausbildung)
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (hochschulische Ausbildung)
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
- Ärztliche Bescheinigung