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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme (hochschulische Ausbildung)

Berlin 99018049001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018049001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme (hochschulische Ausbildung)

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme (hochschulische Ausbildung)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufserlaubnis (Schlagwort), Berufsbezeichnung (Schlagwort), Berufsurkunde (Schlagwort), Hebamme (Schlagwort), Entbindungspfleger (Schlagwort), Beruf (Schlagwort), Berufserlaubnis (Schlagwort), Ausbildung (Schlagwort), Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

  • Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme/Entbindungspfleger an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben (schulische Ausbildung) und
  • Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme an Personen, die das Hochschulstudium in Berlin absolviert haben.

Hinweis: Die schulische Ausbildung für Hebammen und Entbindungspfleger nach Hebammengesetz ist ausgelaufen. Es werden nur noch hochschulische Ausbildungen angeboten. Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" bzw. "Entbindungspfleger" nach schulischer Ausbildung kann weiterhin an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben, ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
    Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
  • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Original)
  • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
    (nicht älter als drei Monate)

Voraussetzungen

  • Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) bzw. erfolgreich absolviertes Hebammenstudium einschließlich der staatllichen Prüfung (hochschulische Ausbildung)

Kosten

85,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden