Approbation als Zahnarzt/-ärztin - wenn zahnärztliche Prüfung in Berlin abgelegt
Inhalt
Approbation als Zahnarzt/-ärztin - wenn zahnärztliche Prüfung in Berlin abgelegt
Approbation als Zahnarzt/-ärztin - wenn zahnärztliche Prüfung in Berlin abgelegt
Begriffe im Kontext
Zahnarzt (Schlagwort), Dentist (Schlagwort), Approbation (Schlagwort), Zahnmedizin (Schlagwort), Zahnheilkunde (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung
- Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
- Namensänderungsurkunde (wenn sich der Name nach Ausstellung des Zeugnisses über die Zahnärztliche Prüfung geändert hat)
- Amtliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein. - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragsstellung nicht älter als ein Monat sein. - Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
- Promotionsurkunde (wenn vorhanden)
- Bescheinigung der Zahnärztekammer, wenn bereits eine zahnärztliche Tätigkeit ausgeübt wurde