Approbation als Apotheker - Erteilung - wenn Pharmazeutische Prüfung in Berlin abgelegt
Inhalt
Approbation als Apotheker - Erteilung - wenn Pharmazeutische Prüfung in Berlin abgelegt
Approbation als Apotheker - Erteilung - wenn Pharmazeutische Prüfung in Berlin abgelegt
Begriffe im Kontext
Apotheker (Schlagwort), Pharmazeut (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung
- Amtliches Führungszeugnis
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Namensänderungsurkunde (wenn sich der Name nach Ablegung der Prüfung geändert hat)
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
- Promotionsurkunde (wenn vorhanden)
- Bescheinigung der Apothekerkammer, wenn bereits eine pharmazeutische Tätigkeit ausgeübt wurde
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker (Prüfung im Land Berlin)
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird