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Beratung für sehbehinderte Menschen

Berlin 99015031080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015031080000

Leistungsbezeichnung

Beratung für sehbehinderte Menschen

Leistungsbezeichnung II

Beratung für sehbehinderte Menschen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Augenärztliche Beratung (Schlagwort), Sehbehinderung (Schlagwort), verrgrößernde Sehhilfe (Schlagwort), Sehtest (Schlagwort), sehbehinderte (Schlagwort), Schwerbehinderung (Schlagwort), Behinderung (Schlagwort), behindert (Schlagwort), Blindenhilfe (Schlagwort), blind (Schlagwort), Blindheit (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Beratung soll dabei helfen, die behinderungsbedingten Schwierigkeiten beim Finden von Hilfsmitteln oder Hilfen zur Kompensation der Behinderung auszugleichen. Falls erforderlich erfolgt eine aktuelle Erhebung der Sehfunktionen, um eine Einschätzung zu bestehenden sozialrechtlichen Ansprüche geben zu können. Das bestehende Krankheitsbild wird ggf. erklärt und in seiner Bedeutung für das Sehen besprochen.
  • Bei Säuglingen und Kleinkindern erfolgt eine Einschätzung zur Gefahr einer Entwicklungsbeeinträchtigung durch geringes Sehvermögen. Falls notwendig, wird der Kontakt zu fördernden Einrichtungen vermittelt. Es werden Hinweise für eine spezielle Betreuung in Kita und Schule gegeben.
  • Es werden mögliche hilfreiche optisch oder elektronisch vergrößernde Sehhilfen sowie Alltagshilfsmittel aus einem umfangreichen Pool erprobt und schriftlich empfohlen.
  • Auch für eine sehbehindertengerechte Arbeitsplatzausstattung werden Hilfsmittel ausgewählt und eine schriftliche Empfehlung gefertigt.
  • Wir beraten zu beruflichen Perspektiven, Umschulungen und Wiedereingliederungen.
  • Es erfolgt eine Beratung zur Beantragung von möglichen Leistungen und deren üblichen Kostenträgern.
  • Sozialrechtliche Ansprüche, u.a. bezüglich des Landespflegegeldes wegen hochgradiger Sehbehinderung oder Blindheit, werden erklärt. Erforderliche Anträge werden aufgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzbefund vom Augenarzt oder einer Augenklinik
  • Schwerbehindertenausweis (wenn bereits vorhanden)
  • derzeit genutzte Sehhilfen (Brillen, Lupen o.ä.)

Voraussetzungen

  • Vorliegende oder drohende Sehbehinderung sowie hochgradiger Verdacht
    Diagnose über eine Sehbehinderung muß bereits vorliegen
  • Terminvereinbarung
    Terminvergabe nur nach telefonischer Rücksprache

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

30-120 Minuten

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden