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Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft

Berlin 99134005000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134005000000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Genehmigung (Schlagwort), künstliche Befruchtung (Schlagwort), Herbeiführung einer Schwangerschaft (Schlagwort), Kinderwunsch (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) sind als Regel- und Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V § 27a) grundsätzlich den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen (SGB V § 95) sowie den zur Krankenhausbehandlung zugelassenen Krankenhäusern (SGB V § 108) vorbehalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Künftige GenehmigungsInhaberInnen und Ihre Stellvertreter müssen nachweisen:
    • Approbation
    • Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
    • Abrechungsgenehmigungen für
    Endokriologie der Reproduktion, gynäkologische Sonografie, operative Gynäkologie, Andrologie, psychosomatische Grundversorgung,
    • Vertragsärztliche Genehmigung/bzw. Ermächtigung
    • Kooperationsvereinbarungen mit: Humangentik, Psychotherapie und morphologische Spermadiagnostik;
    • Grundriss der Einrichtung mit sächlicher Ausstattung

Voraussetzungen

  • Genehmigungsverfahren
    Die Genehmigung erfolgt in einem antrags- und gebührenpflichtigen Erlaubnisverfahren. Das notwendige Antragsformular wird auf Anfrage übersandt. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zum Nachweis der unten genannten Voraussetzungen sind beglaubigte Kopien beizufügen.

Kosten

Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden gemäß der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Arbeits- und gesundheitlichen Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Ab Antragstellung liegt eine Gebührenpflicht vor, welche NICHT abhängig von der tatsächlichen Erteilung ist.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden