Ausbildungsförderung bei beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ausbildungsförderung beantragen (Schlagwort), Aufstiegsfortbildungsförderung (Schlagwort), Meister-BAföG (Schlagwort), bafög (Schlagwort), Aufstieg (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweiseID (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Dienstleistung umfasst:
- Beiträge zu den Kosten der Maßnahme
- bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Lebensunterhalt nach festgelegten Bedarfssätzen
- bei Teilnahme an einer Teilzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Kinderbetreuungszuschuss
- Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
- Formblätter zur Feststellung des Anspruchs
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. - Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Einkommensnachweise bzw. Erklärung der antragstellenden Person
Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum. - Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Vermögensnachweise der antragstellenden Person
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Einkommensnachweise des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung,
Leistungsbescheid, Rentenbescheid) - Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Geburtsurkunden eigener Kinder
- Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.
- Staatsangehörigkeit
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfüllen.
- persönliche Eignung
regelmäßiger Besuch der Ausbildungsstätte - Förderfähigkeit der Maßnahme beruflicher Aufstiegsfortbildung
ausgeschlossen sind Zertifizierungsmaßnahmen - Eignung des Trägers der Fortbildungsmaßnahme
Zertifikat des Trägers muss vorhanden sein - Förderfähigkeit der Fortbildung
- gemäß §§ 6, 11 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
- die Gesamtmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- Abschluss Vollzeitmaßnahmen innerhalb von 36 Kalendermonaten
- Abschluss Teilzeitmaßnahmen innerhalb von 48 Kalendermonaten