Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Einsichtnahme (Schlagwort), Schwerbehindertenakte (Schlagwort), Akteneinsicht (Schlagwort), Schwerbehinderung (Schlagwort), Behinderung (Schlagwort), Akte (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie können in Ihre Schwerbehindertenakte Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme erfolgt unter Aufsicht und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Fotokopien aus der Schwerbehindertenakte können kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
- Personalausweis, Pass oder anderes amtliches Lichtbilddokument
für die Identitätsprüfung - Vollmacht oder Betreuerausweis
erforderlich bei Akteneinsichtnahme durch eine andere Person.
- Terminvereinbarung erforderlich
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin schriftlich oder per E-Mail.