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Ausübung der Heilkunde - Erlaubnis

Berlin 99018008005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018008005000

Leistungsbezeichnung

Ausübung der Heilkunde - Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Ausübung der Heilkunde - Erlaubnis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Heilkunde (Schlagwort), Heilpraktiker (Schlagwort), Heilberufe (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne der Bundesärzteordnung zu sein, bedarf der Erlaubnis nach den Regelungen des Heilpraktikergesetz.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Es kann das im Internet als Download zur Verfügung gestellte Formblatt verwendet werden oder ein formloser Antrag gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:
    • ein kurzgefasster Lebenslauf,
    • eine beglaubigte Kopie des Schulabgangszeugnisses,
    • ein aktueller Auszug aus dem Melderegister.
  • Attest / Führungszeugnis
    Das Gesundheitsamt fordert zu einem späteren Zeitpunkt von der Antragstellerin / dem Antragsteller
    • ein aktuelles ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung,
    • ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Nachweis mindestens einer abgeschlossenen Volks- bzw. Hauptschulbildung
  • Zuverlässigkeit
    Insbesondere keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen.
  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes
  • Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten
    In Form einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt zur Sicherstellung, dass die Ausübung der Heilkunde durch den/die Antragsteller*in keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die aufsuchenden Patienten/innen darstellen wird.

Kosten

400,00 Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden