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Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)

Berlin 99022001017002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001017002

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BAföG (Schlagwort), Bundesausbildungsförderung (Schlagwort), Schüler-BAföG (Schlagwort), Ausbildungsförderung (Schlagwort), Schule (Schlagwort), Ausbildung (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Dienstleistung umfasst Zuschüsse zum Lebensunterhalt während einer schulischen Ausbildung nach festgelegten Bedarfssätzen.

Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung.

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Personaldokumente
    ggf. Meldebestätigung
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
  • Formblätter zur Feststellung des Anspruchs
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Einkommensnachweise bzw. Erklärung der antragstellenden Person
    Erklärung und ggf. Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
  • Vermögensnachweise der antragstellenden Person
    z. B. für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Einkommensnachweise der Eltern, des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (z. B. Steuerbescheid, ggf. elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid etc.)
  • Geburtsurkunden eigener Kinder
  • Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
    Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit
    • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
    • Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfüllen (siehe "Rechtsgrundlagen").
  • Altergrenze
    Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den Ausbildungsförderung beantragt wird, darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
    Ausnahmen davon sind im § 10 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschrieben (siehe "Rechtsgrundlagen").
  • Förderungsfähigkeit der Ausbildungsstätte
    Bitte informieren Sie sich in der Ausbildungsstätte.
  • Förderungsbedarf
    • kein ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen d. Antragstellenden
    • keine ausreichende Leistungsfähigkeit der Eltern, des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
  • Regelmäßiger Schulbesuch

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden