Veranstaltung - Erlaubnis beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Straßenbenutzung (Schlagwort), Silvesterlauf (Schlagwort), Radtour (Schlagwort), Parade (Schlagwort), Karneval (Schlagwort), Fahrradtour (Schlagwort), Fahrbahn (Schlagwort), Verkehrssicherheit (Schlagwort), Etappenfahrt (Schlagwort), Verkehrsaufsicht (Schlagwort), Umzug (Schlagwort), Autoausstellung (Schlagwort), Straßenveranstaltungen (Schlagwort), Sportveranstaltung (Schlagwort), Veranstaltungen (Schlagwort), Bürgersteig (Schlagwort), Großveranstaltung (Schlagwort), Straßenfest (Schlagwort), Flohmarkt (Schlagwort), Trödelmarkt (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Strassenverkehrsordnung (StVO)
- Berliner Strassengesetz (BerlStrG)
- Grünanlagengesetz (GrünanlG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) § 7
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) - Feuerwerk
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) - Feuerwerk
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
- Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV)
Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:
- Straßenfeste
- Umzüge
- Flohmärkte
- Sport-Veranstaltung
- Seifenkisten-Rennen
- Musik-Veranstaltung (Open-Air)
- Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung
Das Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden. - Lageplan
Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne. - ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.
Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
- Straßen zu sperren oder,
- Halteverbots-Zonen einzurichten.
- Veranstaltererklärung
Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung) - Nachweis über den Versicherungsschutz
zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages - Schätzung der Besucherzahl
Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier) - ggf. Zustimmung von Betroffenen
Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
- die Zustimmung der Nachbarschaft
- die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
- die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk
- Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)
wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) - ggf. GEMA Mitgliedschaft
falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA. - Weitere Unterlagen
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.
- Versicherungsschutz
Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein. - Rechtzeitiger Antrag
Stellen Sie den Antrag bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung.
- je nach Umfang der Veranstaltung
- Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden.