Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen - Verlängerung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Verlängerung (Schlagwort), Härtefälle (Schlagwort), Härtefallkommission (Schlagwort), Härtefall (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die auf Anordnung des Senators für Inneres und Sport nach einem Ersuchen der Berliner Härtefallkommission erteilt wurde.
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung:
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
- Nachweise zum Lebensunterhalt (s. Voraussetzungen)
- Arbeitsvertrag und Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage) sowie die Gehaltsabrechnungen seit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder
- Unterlagen zu einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
- bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII: aktueller Bescheid des zuständigen Jobcenters oder Sozialamts
- Nachweise zu Integrationsanstrengungen (s. Voraussetzungen)
zum Beispiel: aktueller Schul- oder Ausbildungsnachweis, Ausbildungsvertrag, Bescheinigung über die Teilnahme am Integrationskurs oder dessen Abschluss oder ähnliche Unterlagen - Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
- Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
- Bedingungen für die Verlängerungen sind erfüllt (je nach Einzelfall)
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann an Bedingungen geknüpft worden sein, wie z.B. die Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Erwerbstätigkeit, die Aufnahme einer Ausbildung oder bestimmte Integrationsmaßnahmen.
Die Einzelheiten sind dem Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu entnehmen, mit dem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG wegen eines Härtefalls angeordnet wurde. - Hauptwohnsitz in Berlin
Wurde die Aufenthaltserlaubnis durch eine andere Ausländerbehörde erteilt und mit der Auflage versehen, den Wohnsitz im Bereich der anderen Ausländerbehörde zu nehmen, kann die Aufenthaltserlaubnis durch das Landesamt für Einwanderung nicht verlängert werden. - Persönliche Vorsprache mit Termin
- Bitte wenden Sie sich für einen Termin über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.
- 96,00 Euro (maximal): Erwachsene
- 46,50 Euro (maximal): Minderjährige
- keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
- Kontaktformulare für die Vereinbarung eines Termins (Landesamt für Einwanderung)
- Digitale Fotos für Aufenthaltsdokumente ab 01.05.2025 (Landesamt für Einwanderung)
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Informationen zur Arbeit der Berliner Härtefallkommission (Senatsverwaltung für Inneres und Sport)