Grundstück - Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Identitätsbescheinigung (Schlagwort), historische Flurstücke (Schlagwort), Flurstück (Schlagwort), Grundstücke (Schlagwort), Vermessung (Schlagwort), Eigentümerin (Schlagwort), Grundbuch (Schlagwort), Rechtsverhältnis (Schlagwort), Vorgänger (Schlagwort), Teilflächen (Schlagwort), Liegenschaftskataster (Schlagwort), Katasteramt (Schlagwort), Vermessungsamt (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Eine Identitätsbescheinigung dient als Nachweis dafür, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt.
Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Auch Verträge oder Vereinbarungen können alte Flurstücksbezeichnungen beinhalten, die heutigen Flächen zugeordnet werden müssen.
Das bezirkliche Vermessungsamt kann in diesen Fällen die heutigen Bezeichnungen der Flächen feststellen und mit einer Identitätsbescheinigung bestätigen.
Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Auch Verträge oder Vereinbarungen können alte Flurstücksbezeichnungen beinhalten, die heutigen Flächen zugeordnet werden müssen.
Das bezirkliche Vermessungsamt kann in diesen Fällen die heutigen Bezeichnungen der Flächen feststellen und mit einer Identitätsbescheinigung bestätigen.
- Antrag auf Ausstellung einer Identitätsbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein
- Angaben zum Grundstück/Flurstück
- Aktueller Grundbuchauszug
- Urkunde, mit der die Rechtsverhältnisse vereinbart wurden (in Kopie / wenn vorhanden)