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Grundstück - Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen

Berlin 99123030012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123030012000

Leistungsbezeichnung

Grundstück - Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen

Leistungsbezeichnung II

Grundstück - Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Identitätsbescheinigung (Schlagwort), historische Flurstücke (Schlagwort), Flurstück (Schlagwort), Grundstücke (Schlagwort), Vermessung (Schlagwort), Eigentümerin (Schlagwort), Grundbuch (Schlagwort), Rechtsverhältnis (Schlagwort), Vorgänger (Schlagwort), Teilflächen (Schlagwort), Liegenschaftskataster (Schlagwort), Katasteramt (Schlagwort), Vermessungsamt (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Identitätsbescheinigung dient als Nachweis dafür, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt.

Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Auch Verträge oder Vereinbarungen können alte Flurstücksbezeichnungen beinhalten, die heutigen Flächen zugeordnet werden müssen.

Das bezirkliche Vermessungsamt kann in diesen Fällen die heutigen Bezeichnungen der Flächen feststellen und mit einer Identitätsbescheinigung bestätigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Identitätsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post.
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein
  • Angaben zum Grundstück/Flurstück
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Urkunde, mit der die Rechtsverhältnisse vereinbart wurden (in Kopie / wenn vorhanden)

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Voraussetzungen.

Kosten

  • 110,00 Euro je Bescheinigung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

2 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden