Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet beantragen
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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet beantragen
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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Nach Abschluss einer Ausbildung, Berufsanerkennung oder Forschungstätigkeit im Bundesgebiet wird für die Suche nach einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit) auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis ist für diese Fälle vorgesehen:
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als 18 Monate zur weiteren Arbeitsplatzsuche ist ausgeschlossen. Ein neuer Aufenthaltstitel kann nur für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt werden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
Die Aufenthaltserlaubnis ist für diese Fälle vorgesehen:
- nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b oder § 16c Aufenthaltsgesetz,
- nach Abschluss der Forschungstätigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f Aufenthaltsgesetz,
- nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a Aufenthaltsgesetz,
- nach Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Aufenthaltsgesetz sowie
- nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Pflegewesen.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als 18 Monate zur weiteren Arbeitsplatzsuche ist ausgeschlossen. Ein neuer Aufenthaltstitel kann nur für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt werden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.)
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag und buchen auch keinen Termin. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
- Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.)
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
- Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis
- Passkopien (in Farbe)
Es werden Kopien von den Datenseiten (Seiten mit Foto und den Daten zu Ihrer Person) Ihres Passes benötigt: - Wenn Sie in Deutschland studiert haben: Studienabschluss
Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums - Wenn Ihre Forschungstätigkeit in Deutschland abgeschlossen ist: Unterlagen über die beendete Beschäftigung
- Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben: Ausbildungszeugnis
- Nach einem Aufenthalt in Deutschland zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufs-Qualifikation
- Bescheid der zuständigen Stelle über die erfolgreiche Anerkennung oder
- Berufsausübungserlaubnis oder
- Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Wenn Sie in Deutschland eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Pflegewesen erfolgreich abgeschlossen haben: Ausbildungszeugnis / Ausbildungszertifikat
- Nachweis über Ihren Wohnsitz
zum Beispiel durch
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung)
- Nachweise über Größe und Kosten des Wohnraums
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus
oder Wohnung) sind wie folgt nachzuweisen.
Bei einer Mietwohnung:
- Mietvertrag (ohne Hausordnung und sonstige Anlagen) und
- Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel Kontoauszüge
- Grundbuchauszug Dritte Abteilung,
- Kosten des monatlichen Hausgeldes und
- eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
zum Beispiel Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte, Stipendium - Krankenversicherung
Eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie unser Merkblatt zur Krankenversicherung.
- Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Sie haben Ihre Ausbildung, die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder eine Forschungstätigkeit im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
- Keine Anhaltspunkte für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
- Schon Geldstrafen können die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindern.
- Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens darf ein Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht bearbeitet werden.
- Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
- Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
- Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. - Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. - Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
- 100,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde (Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache).
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Bei Vorsprache mit Termin dauert es im Anschluss ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist.