Blaue Karte EU beantragen
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Begriffe im Kontext
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Wenn Sie einen Hochschul-Abschluss, ein vergleichbares Ausbildungsniveau oder einen IT- Beruf haben, können Sie zum Arbeiten in Deutschland eine Blaue Karte EU bekommen. Je nachdem ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich. Die Blaue Karte EU hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen.
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
- Die Blaue Karte EU ist höchstens 4 Jahre gültig.
- Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
- Die Blaue Karte EU wird für die Aufnahme einer konkreten Beschäftigung ausgestellt. Nach einem Jahr Beschäftigung auf dieser Stelle ist jede Beschäftigung erlaubt, ohne dass die Ausländerbehörde informiert oder die Blaue Karte EU geändert werden muss.
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.)
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag und buchen auch keinen Termin. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
- Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.)
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
- Wenn Sie bereits eine Blaue Karte EU oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
- Passkopien (in Farbe)
Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
- immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
- wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Blaue Karte EU beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
- Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitsplatz-Angebot
- Hochschulzeugnis
- Nachweis über Ihren Wohnsitz
zum Beispiel durch
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung)
- Nachweise über Größe und Kosten des Wohnraums
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind wie folgt nachzuweisen.
Bei einer Mietwohnung:
- Mietvertrag (ohne Hausordnung und sonstige Anlagen) und
- Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel Kontoauszüge
- Grundbuchauszug Dritte Abteilung,
- Kosten des monatlichen Hausgeldes und
- eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
- Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem Arbeitgeber)
- Falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
- Bei Bedarf: Zeugnisbewertung
Falls Ihr ausländischer Hochschul-Abschluss nicht in der Datenbank „anabin“ bewertet ist, legen Sie bitte eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vor. - Falls Sie keinen Hochschulabschluss besitzen: Lebenslauf und sonstige Ausbildungszeugnisse
- Bei Ausbildung durch tertiäres Bildungsprogramm: Feststellungsbescheid über die Gleichwertigkeit mit einem Hochschulabschluss
Laden Sie das Dokument bitte möglichst bereits im Online-Antrag hoch. Ansonsten müssen Sie es im Bearbeitungsprozess nachreichen. - Für die Verlängerung einer Blauen Karte EU: Nachweise zur derzeitigen Tätigkeit
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses (nicht älter als 14 Tage).
- Gehaltsnachweise der ersten zwei und der letzten zwei Monate
- Rechtmäßiger Aufenthalt
- Sie halten sich im Bundesgebiet bereits mit einer Blauen Karte EU oder einem anderen Aufenthaltstitel auf (zum Beispiel nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis). Oder Sie sind aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt, nach einer visumfreien Einreise den Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU zu stellen.
- Die Antragstellung zur Verlängerung einer Blauen Karte EU ist frühestens 8 Wochen vor ihrem Ablauf möglich.
- Hochschulabschluss
- Sie haben einen Abschluss von einer deutschen Hochschule oder
- einen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der in Deutschland anerkannt ist, oder
- einen anderen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
- oder gleichwertige Ausbildung durch tertiäres Bildungsprogramm
- Es ist auch ausreichend, wenn ein tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen wurde, das mit einem Hochschulabschluss gleichwertig ist.
- Die erforderliche Ausbildungsdauer des tertiären Bildungsprogramms muss mindestens drei Jahre betragen.
- Die zuständige deutsche Stelle muss die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt haben. Nähere Informationen hierzu gibt es auf dem Informationsportal des Bundesbildungsministeriums zur „Anerkennung in Deutschland“ (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
- oder Beschäftigung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
- Führungskräfte und Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie benötigen keine akademische oder vergleichbare Ausbildung.
- Begünstigt sind Berufe, die zu den Gruppen 133 oder 25 der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) gehören (siehe Liste der Mangelberufe im Abschnitt „Weiterführende Informationen“)
- In den letzten sieben Jahren müssen durch mindestens dreijährige Berufserfahrung die für diesen Beruf erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sein.
- Arbeitsplatz
Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot. Das Beschäftigungsverhältnis muss auf mindestens 6 Monate befristet sein. - Beschäftigung im Inland
Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen. Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich. - Mindestgehalt
Sie können die Blaue Karte EU nur bekommen, wenn Sie genug verdienen. Wieviel Sie verdienen müssen, hängt von Ihrem Beruf und dem Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Ausbildung ab. Die Mindestgehaltsgrenzen ändern sich jedes Kalenderjahr. Für das Jahr 2025 gilt Folgendes:
- Falls Sie in einem sogenannten Mangelberuf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.646,65 Euro brutto oder mehr verdienen. Das sind 43.759,80 Euro im Jahr. Mangelberufe sind bestimmte Berufe, für die es in Deutschland zu wenige Arbeitskräfte gibt, wie zum Beispiel Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raumplaner, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler, Mediziner, Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie (vollständige Auflistung unter „Weiterführende Informationen“).
- Dieses Mindestgehalt gilt (unabhängig vom Beruf) auch dann, wenn der Hochschulabschluss oder das gleichwertige tertiäre Bildungsprogramm spätestens drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben bzw. erfolgreich abgeschlossen wurde.
- Sie arbeiten nicht in einem Mangelberuf oder haben Ihre Ausbildung vor mehr als drei Jahren abgeschlossen? Dann müssen Sie im Monat 4.025,00 Euro brutto oder mehr verdienen. Das sind 48.300 Euro im Jahr.
- Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet.
- Unter Umständen: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Sie brauchen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, falls Sie weniger als 4.025,00 Euro brutto im Monat verdienen (Wert für das Jahr 2025). - Je nach Beruf: Berufsausübungs-Erlaubnis
Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel in der Humanmedizin. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihren Arbeitgeber. - Ausreichende Krankenversicherung
Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt. - Keine Anhaltspunkte für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
- Schon Geldstrafen können die Erteilung der Blauen Karte EU hindern.
- Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens darf ein Antrag auf die Erteilung einer Blauen Karte EU nicht bearbeitet werden.
- Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
- Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
- Haupt-Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. - Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. - Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte, PayPal).
- 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung der Blauen Karte EU
- 96,00 Euro: für die Verlängerung um bis zu drei Monate
- 93,00 Euro für die Verlängerung um mehr als drei Monate
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Bei Vorsprache mit Termin dauert es im Anschluss ungefähr 4 Wochen, bis die Blaue Karte EU als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist.
- Informationen zur Blauen Karte EU (Landesamt für Einwanderung)
- Liste der Mangelberufe (Portal der Bundesregierung für ausländische Fachkräfte)
- Anerkennung in Deutschland (Anerkennungsportal)
- Datenbank „anabin“ über ausländische Hochschul-Abschlüsse (Kultusministerkonferenz)
- Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen (Kultusministerkonferenz)
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Melde-Bestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Wohnungsgeber-Bestätigung