Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Inhalt
Begriffe im Kontext
Leistungen (Schlagwort), Grundbedarf (Schlagwort), Asylbewerber (Schlagwort), Duldung (Schlagwort), Ausländer (Schlagwort), Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Flüchtlinge (Schlagwort), Migranten (Schlagwort), Aufenthaltstitel (Schlagwort), Geburt (Schlagwort), Schwangerschaft (Schlagwort), Kleidung (Schlagwort), Unterkunft (Schlagwort), Wohnung (Schlagwort), Sozialhilfe (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:
- Ernährung
- Unterkunft und Heizung
- Kleidung
- Gesundheitspflege
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
- erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
- Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlage - Personal- und Aufenthaltsdokumente
- Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
- Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.
(siehe Zuständigkeitshinweis am Ende der Seite)