Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Grundsicherung (Schlagwort), Alter (Schlagwort), Erwerbsminderung (Schlagwort), Sozialhilfe (Schlagwort), Erwerbsunfähigkeit (Schlagwort), Lebensunterhalt (Schlagwort), Sozialhilfeantrag (Schlagwort), Schwangerschaft (Schlagwort), Geburt (Schlagwort), Erstausstattung (Schlagwort), Schwerbehinderung (Schlagwort), Krankenkost (Schlagwort), Mietrückstand (Schlagwort), Wohnung (Schlagwort), Räumung (Schlagwort), Klage (Schlagwort), Mehrbedarf (Schlagwort), Krankenversicherung (Schlagwort), Pflegeversicherung (Schlagwort), Rente (Schlagwort), Rentner (Schlagwort), Schulden (Schlagwort), Sozialamt (Schlagwort), Senioren (Schlagwort), Behinderung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst:
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
- Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
(unter "Formulare") - Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
- Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
- Rentenalter oder dauerhafte Erwerbsminderung
Es wird eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Erreichen des Rentenalters (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder
- unbefristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)
- Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. - Wohnsitz in Berlin
- einwohneramtliche Meldung oder
- bei Wohnungslosigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin
- Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Merkblatt zum Antrag auf Grundsicherung
- Zusatzblatt der Haushaltsangehörigen zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung
- Anlage 1 über Unterhalt
- Anlage 2 für Ausländerinnen und Ausländer/Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Anlage 3 über Grundvermögen
- Anlage 6 über Mietschulden
- Folgeantrag/Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung
- Zusatzblatt zur Erklärung für Angehörige