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Einrichtungen der Kurzzeitpflege und der Tages- und Nachtpflege - Pauschalförderung beantragen

Berlin 99106021131000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106021131000

Leistungsbezeichnung

Einrichtungen der Kurzzeitpflege und der Tages- und Nachtpflege - Pauschalförderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Einrichtungen der Kurzzeitpflege und der Tages- und Nachtpflege - Pauschalförderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pauschalförderung (Schlagwort), Kurzzeitpflege (Schlagwort), Tagespflege (Schlagwort), Nachtpflege (Schlagwort), Landespflegeeinrichtungsgesetz (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege können eine Pauschalförderung beantragen. Förderfähig sind die nachgewiesenen gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen in Höhe von jährlich 511,00 Euro pro Platz. Durch diese Pauschale wird das durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu zahlende Investitionsentgelt gemindert. Die Pauschalförderung muss jährlich neu beantragt werden.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie per E-Mail einen Antrag auf Pauschalförderung nach § 6 Landespflegeeinrichtungsgesetz (LPflegEG).
  • Das entsprechende Antragsformular können Sie zuvor per E-Mail (siehe "Erforderliche Unterlagen") von der zuständigen Senatsverwaltung anfordern.
  • ACHTUNG: Wenn Sie im Jahr zuvor bereits einen Antrag gestellt haben, werden Ihnen die Unterlagen zur Beantragung einer Förderung für das nächste Jahr rechtzeitig und unaufgefordert per E-Mail zugesandt.
2. Füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es per E-Mail (Adressen siehe "Formulare") zurück.
3. Ihr Antrag wird geprüft
4. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, erhalten Sie über die Höhe der gewährten Förderung einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Pauschalförderung nach § 6 LPflegEG
    Bitte stellen Sie den Antrag per E-Mail. Das entsprechende Antrags-Formular können Sie zuvor per E-Mail anfordern.
    • Als Träger einer Kurzzeitpflegeeinrichtung richten Sie sich an: vertrag-kupf@senwgp.berlin.de.
    • Als Träger einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung richten Sie sich an: vertrag-tapf@senwgp.berlin.de.
  • Versorgungsvertrag
    Der mit den Pflegekassen abgeschlossene Versorgungsvertrag, darauf kann verzichtet werden, soweit dieser bereits aus den Vorjahren vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
  • Kopie des aktuellen Handels- bzw. Vereinsregisterauszuges
  • Bei weiteren Bevollmächtigten: Untervollmacht

Voraussetzungen

  • Versorgungsvertrag und Vergütungsvereinbarung
    • Es handelt sich um eine Tages- bzw. Nachtpflege oder um eine Kurzzeitpflegeeinrichtung im Land Berlin.
    • Am 01.01. liegen ein Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung vor. Die im Versorgungsvertrag vereinbarte Platzzahl muss am 01.01. des Bewilligungsjahres zur Verfügung stehen. Sie ist maßgeblich für die Berechnung der Jahrespauschale.
    • Eine Vereinbarung oder ein Bescheid über die anerkannten betriebsnotwendigen Investitionskosten liegt vor.
  • Antrag auf gesondert berechenbare Aufwendungen nach § 82 Abs. 3 und Abs. 4 SGB XI
    • Für die Einrichtung wurde bereits einen Antrag auf gesondert berechenbare Aufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI gestellt.
    • Gesetzlich geregelt sind die Investitionskosten (kurz: IK) insbesondere in § 82 Abs. 3 u. 4 SGB XI „Finanzierung der Pflegeeinrichtungen“. Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete, Instandhaltung/Instandsetzung, Leasingkosten und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang des Antrags erhält der Träger in der Regel nach 4 Wochen den Bescheid zur Höhe der Förderung. Die Auszahlung der Pauschalförderung erfolgt frühestens zum 30. Juni eines jeden Jahres.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Bitte fordern Sie den Antrag per E-Mail bei der zuständigen Senatsverwaltung an.