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Bescheide zur Zustimmung zur Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen

Berlin 99106020000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106020000000

Leistungsbezeichnung

Bescheide zur Zustimmung zur Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen

Leistungsbezeichnung II

Bescheide zur Zustimmung zur Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen (Schlagwort), Investitionsaufwendungen (Schlagwort), Pflegeeinrichtungen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Pflegeeinrichtungen können einen Antrag auf Zustimmung von gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen stellen. Die für Pflege zuständige Senatsverwaltung prüft die Antragsunterlagen und schließt mit der Pflegeeinrichtung eine Vereinbarung ab oder erteilt einen Bescheid. Erst nach Abschluss der Vereinbarung oder nach Bescheiderteilung ist der Träger der Sozialhilfe verpflichtet, die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen bei sozialhilfeberechtigten Pflegebedürftigten zu übernehmen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

  • Zugelassene Pflegeeinrichtung mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI

Kosten

gebührenfrei

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden