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Liegenschaftskataster - Auskunft/Auszug beantragen

Berlin 99123010023004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123010023004

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftskataster - Auskunft/Auszug beantragen

Leistungsbezeichnung II

Liegenschaftskataster - Auskunft/Auszug beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ALK (Schlagwort), ALB (Schlagwort), ALK-Auszug (Schlagwort), Flurkartenauszug (Schlagwort), Auszug aus der Flurkarte (Schlagwort), Karte 1:1000 (Schlagwort), Flurkarte 1:1000 (Schlagwort), Plan 1:1000 (Schlagwort), Lageplan 1:1000 (Schlagwort), Katasterauszug 1:1000 (Schlagwort), F1 (Schlagwort), K1 (Schlagwort), Katasterkarte (Schlagwort), Flurkarte (Schlagwort), Liegenschaftskarte (Schlagwort), Liegenschaftskatasterauszug (Schlagwort), Katasterauszug (Schlagwort), ALB-Auszug (Schlagwort), Grundbuchblattnummer (Schlagwort), Grundstückseigentümer (Schlagwort), Flurstück (Schlagwort), Grundstück (Schlagwort), Eigentümer (Schlagwort), ALKIS (Schlagwort), Liegenschaftsbuch (Schlagwort), digitale Datenabgabe (Schlagwort), Eigentümerauskunft (Schlagwort), Geodaten (Schlagwort), amtliches Kartenwerk (Schlagwort), Katasterplan (Schlagwort), berechtigtes Interesse (Schlagwort), Glaubhaftmachung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Es besteht zum einen aus der Flurkarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden. Zum anderen enthält das Liegenschaftskataster beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen zum Beispiel die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form eines Auszuges aus der Flurkarte oder aus dem Liegenschaftsbuch.

Das Liegenschaftskataster wird im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auszug/Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
    Der Antrag ist online oder schriftlich zu stellen.

    Sie können beantragen:
    • Auszug aus der Flurkarte
    • Auskunft/Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (mit oder ohne Eigentumsangaben)
  • Nachweis des berechtigten Interesses
    • Bei Abfragen zu Eigentumsangaben ist in jedem Einzelfall das berechtigte Interesse glaubhaft zu machen (siehe Merkblatt zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses unter "Weiterführende Informationen").
    • Eigentumsangaben können nicht abgegeben werden, wenn eine Nutzung zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgen soll.

Voraussetzungen

  • Auskunft/Auszug ohne Eigentumsangaben
    • Jede Person kann schriftliche oder mündliche Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten, sofern keine Eigentumsangaben enthalten sind.
    • Mündliche Auskünfte zu Flurstücksbeschreibungen sind möglich (maximal drei), soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
  • Berechtigtes Interesse für Auskunft/Auszug mit Eigentumsangaben
    Wenn Sie Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentumsangaben beantragen möchten, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.

Kosten

Auszug aus der Flurkarte
  • 16,00 Euro je Blatt
  • 2,00 Euro (zusätzlich) je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
  • 16,00 Euro je Auszug bis zu 5 Seiten
  • 1,90 Euro für jede weitere Seite
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten in der Regel die beantragte Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden