Grundstück - Grenzvermessung beauftragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Grundstücksteilung (Schlagwort), Grenze (Schlagwort), Teilung (Schlagwort), Grenzvermessung (Schlagwort), Grundstücksgrenzen anzeigen (Schlagwort), Grenzmarken (Schlagwort), Grenzstein (Schlagwort), Abmarkung (Schlagwort), Grenzstreitigkeiten (Schlagwort), Grenzverlauf (Schlagwort), Überbauung (Schlagwort), Flurstücke (Schlagwort), Flurstückszerlegung (Schlagwort), Grenzherstellung (Schlagwort), Grenzfeststellung (Schlagwort), Grenzanzeige (Schlagwort), Parzelle (Schlagwort), Liegenschaftskataster (Schlagwort), Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Schlagwort), ÖbVI (Schlagwort), Grundstück (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Ihr Grenzverlauf ist unklar und sie wollen Ihre Grenzpunkte durch Grenzsteine oder ähnliche Grenzmarkierungen kennzeichnen lassen? Oder möchten Sie Ihr Grundstück teilen, weil Sie zum Beispiel eine Teilfläche verkaufen wollen? Dann müssen Sie Ihr Grundstück vermessen lassen. Grenzvermessungen werden in Berlin von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt. Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der neuen Flurstücksgrenzen und Grenzpunkte amtlich festgehalten.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Antragsberechtigte Personen beauftragen eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).
- Die/Der ÖbVI berät über entstehende Kosten und das weitere Vorgehen.
- Durchführung der Vermessung vor Ort durch die oder den ÖbVI.
- Nach Abschluss der Vermessung werden alle Unterlagen durch die/den ÖbVI zusammengestellt und ein Grenztermin mit allen beteiligten Personen (z.B. Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen und Eigentümer der benachbarten Grundstücke) abgehalten.
- Anschließend reicht die/der ÖbVI alle Vermessungsschriften beim zuständigen bezirklichen Vermessungsamt ein.
- Das zuständige bezirkliche Vermessungsamt prüft die Vermessungsschriften, übernimmt die Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster und stellt Grenzen und Grenzpunkte fest.
- Abschließend werden die Fortführungsmitteilungen und der Gebührenbescheid übersendet.
- Nach Einzelfall unterschiedlich.
Erforderliche Unterlagen bitte bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfragen.
- Sie sind Eigentümer/in, Erbbauberechtigte/r, Nutzungsberechtigte/r oder eine bevollmächtigte Person
Nur Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigte oder bevollmächtigte Personen können eine Grenzvermessung veranlassen. - Sie beauftragen eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Grenzvermessungen führen in Berlin die ÖbVI durch.
Es entstehen Kosten nach der Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergO) für die Durchführung der Grenzvermessung. Zusätzlich fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) für die Übernahme der Ergebnisse der Grenzvermessung ins Liegenschaftskataster an. Die Höhe richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.
Bitte bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfragen.