Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Grundstück - Grenzvermessung beauftragen

Berlin 99123009058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123009058000

Leistungsbezeichnung

Grundstück - Grenzvermessung beauftragen

Leistungsbezeichnung II

Grundstück - Grenzvermessung beauftragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Grundstücksteilung (Schlagwort), Grenze (Schlagwort), Teilung (Schlagwort), Grenzvermessung (Schlagwort), Grundstücksgrenzen anzeigen (Schlagwort), Grenzmarken (Schlagwort), Grenzstein (Schlagwort), Abmarkung (Schlagwort), Grenzstreitigkeiten (Schlagwort), Grenzverlauf (Schlagwort), Überbauung (Schlagwort), Flurstücke (Schlagwort), Flurstückszerlegung (Schlagwort), Grenzherstellung (Schlagwort), Grenzfeststellung (Schlagwort), Grenzanzeige (Schlagwort), Parzelle (Schlagwort), Liegenschaftskataster (Schlagwort), Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Schlagwort), ÖbVI (Schlagwort), Grundstück (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ihr Grenzverlauf ist unklar und sie wollen Ihre Grenzpunkte durch Grenzsteine oder ähnliche Grenzmarkierungen kennzeichnen lassen? Oder möchten Sie Ihr Grundstück teilen, weil Sie zum Beispiel eine Teilfläche verkaufen wollen? Dann müssen Sie Ihr Grundstück vermessen lassen. Grenzvermessungen werden in Berlin von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt. Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der neuen Flurstücksgrenzen und Grenzpunkte amtlich festgehalten.

Verfahrensablauf
  1. Antragsberechtigte Personen beauftragen eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).
  2. Die/Der ÖbVI berät über entstehende Kosten und das weitere Vorgehen.
  3. Durchführung der Vermessung vor Ort durch die oder den ÖbVI.
  4. Nach Abschluss der Vermessung werden alle Unterlagen durch die/den ÖbVI zusammengestellt und ein Grenztermin mit allen beteiligten Personen (z.B. Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen und Eigentümer der benachbarten Grundstücke) abgehalten.
  5. Anschließend reicht die/der ÖbVI alle Vermessungsschriften beim zuständigen bezirklichen Vermessungsamt ein.
  6. Das zuständige bezirkliche Vermessungsamt prüft die Vermessungsschriften, übernimmt die Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster und stellt Grenzen und Grenzpunkte fest.
  7. Abschließend werden die Fortführungsmitteilungen und der Gebührenbescheid übersendet.

Erforderliche Unterlagen

  • Nach Einzelfall unterschiedlich.
    Erforderliche Unterlagen bitte bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfragen.

Voraussetzungen

Kosten

Es entstehen Kosten nach der Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergO) für die Durchführung der Grenzvermessung. Zusätzlich fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) für die Übernahme der Ergebnisse der Grenzvermessung ins Liegenschaftskataster an. Die Höhe richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bitte bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfragen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden