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Grundstück - Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen

Berlin 99012021002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012021002000

Leistungsbezeichnung

Grundstück - Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Grundstück - Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hausnummer (Schlagwort), Grundstücksnumerierung (Schlagwort), Adresse (Schlagwort), Anschrift (Schlagwort), Lagebezeichnung (Schlagwort), Nummerleuchten (Schlagwort), Beleuchtungspflicht (Schlagwort), Hinweisschild (Schlagwort), Straße (Schlagwort), Grundstück (Schlagwort), Hauseingang (Schlagwort), Nummer (Schlagwort), Hausbau (Schlagwort), Bauvorhaben (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Grundstücke sind mit Grundstücksnummern zu versehen, um die Orientierung und das schnelle Auffinden zu gewährleisten. Sie sind bei Notfalleinsätzen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (für Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und Entstörungsdienste) unverzichtbar.

Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit durchgängig beleuchtet sein. Das Anbringen von beleuchteten Grundstücksnummern ist Pflicht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie von Personen mit grundstücksgleichen Rechten (zum Beispiel Erbbaurecht oder Wohnungseigentum).

Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Rechtsgrundlagen beachtet werden. Nicht ordnungsgemäß angebrachte Grundstücksnummern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag auf Festsetzung einer Grundstücksnummer/Hausnummer. Das können Sie online erledigen.
2. Das Vermessungsamt prüft Ihren Antrag und führt bei Notwendigkeit ein mündliches, telefonisches oder schriftliches Anhörungsverfahren bzgl. der Abstimmung der Grundstücksnummer durch.
3. Anschließend wird die Grundstücksnummer, unter Abwägung Ihrer Stellungnahme, festgesetzt. Über die Festsetzung erhalten Sie schriftlich einen Bescheid.
4. Das zuständige Vermessungsamt veröffentlicht die Festsetzung der Grundstücksnummer im Amtsblatt von Berlin.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Festsetzung von Grundstücksnummern/Hausnummern
    Online möglich
    • Für die Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
  • Lageplan/Skizze
    Empfehlung: Lageplan/Skizze mit Kennzeichnung der Hauseingänge und der Zufahrten/Zugänge von der Straße.
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigung
    • Eigentümerinnen und Eigentümer,
    • Erbbauberechtigte,
    • sonstige Personen mit grundstücksgleichen Rechten
    • und deren Bevollmächtigte
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Kosten

  • 85,00 Euro: je festgesetzter Grundstücksnummer
  • keine: für die Zuordnung bereits festgesetzter Grundstücksnummern, Umnummerierungen aus Anlass von Straßenumbenennungen, Umnummerierungen zur Bereinigung der Nummerierungsreihenfolge oder zur Aufhebung überzähliger Grundstücksnummern

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden