Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung
Inhalt
Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung
Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung
Begriffe im Kontext
Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Verlängerung (Schlagwort), freelance (Schlagwort), Visum (Schlagwort), § 21 (Schlagwort), freiberuflich (Schlagwort), Beruf (Schlagwort), Job (Schlagwort), Selbständige (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung:
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
- Unternehmer und Selbstständige (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2a AufenthG): Formular "Prüfungsbericht"
- Der ausgefüllte Prüfungsbericht muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung (z.B. als Fachanwalt für Steuerrecht) erstellt sein.
- Er sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein.
- Zusammen mit den im Prüfungsbericht genannten Unterlagen
- Freiberufler (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG): Nachweise zum Lebensunterhalt
Freiberufler (z.B. Künstler oder Sprachlehrer) müssen keinen Prüfbericht vorlegen. Für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind folgende Belege vorzulegen.
- Steuerbescheide,
- Netto-Gewinn-Ermittlung eines Steuerberaters,
- Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen und
- Abrechnungen, z.B. mit Galeristen und Auktionshäusern
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
Im Original - Wohnkosten
Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original. - Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen. - Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
- eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- eigenes Vermögen
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
- Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis muss noch gültig und nach § 21 AufenthG erteilt worden sein. - Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Ab dem 01.07.2024 gilt Folgendes:
Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
- entweder über eine monatliche Rente von 1.565,03 Euro (für mindestens 12 Jahre)
- oder ein Vermögen von 225.364,00 Euro
Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
- Bitte wenden Sie sich für einen Termin über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.
- 96,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
- Kontaktformulare für die Vereinbarung eines Termins (Landesamt für Einwanderung)
- Digitale Fotos für Aufenthaltsdokumente ab 01.05.2025 (Landesamt für Einwanderung)
- Merkblatt Krankenversicherung (Landesamt für Einwanderung)
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige (Dienstleistung)
- Niederlassungserlaubnis für Freiberufliche (Dienstleistung)
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters