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Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung

Berlin 99010020020022 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020020022

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Verlängerung (Schlagwort), freelance (Schlagwort), Visum (Schlagwort), § 21 (Schlagwort), freiberuflich (Schlagwort), Beruf (Schlagwort), Job (Schlagwort), Selbständige (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    Achtung:
    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
  • Unternehmer und Selbstständige (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2a AufenthG): Formular "Prüfungsbericht"
    • Der ausgefüllte Prüfungsbericht muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung (z.B. als Fachanwalt für Steuerrecht) erstellt sein.
    • Er sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein.
    • Zusammen mit den im Prüfungsbericht genannten Unterlagen
  • Freiberufler (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG): Nachweise zum Lebensunterhalt
    Freiberufler (z.B. Künstler oder Sprachlehrer) müssen keinen Prüfbericht vorlegen. Für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind folgende Belege vorzulegen.
    • Steuerbescheide,
    • Netto-Gewinn-Ermittlung eines Steuerberaters,
    • Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen und
    • Abrechnungen, z.B. mit Galeristen und Auktionshäusern
    Bitte legen Sie die Unterlagen im Original und sortiert vor.
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
    Im Original
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original.
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
    • eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
    • eigenes Vermögen
    • erworbene Rentenanwartschaften oder
    • Betriebsvermögen
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
    oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
    Die Aufenthaltserlaubnis muss noch gültig und nach § 21 AufenthG erteilt worden sein.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Ab dem 01.07.2024 gilt Folgendes:
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
    • entweder über eine monatliche Rente von 1.565,03 Euro (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 225.364,00 Euro
    verfügen können.
    Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
    Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
    Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    • Bitte wenden Sie sich für einen Termin über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
    • Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.

Kosten

  • 96,00 Euro
Türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden