Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Inhalt
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Begriffe im Kontext
EU (Schlagwort), EG (Schlagwort), EWR (Schlagwort), Visum (Schlagwort), Daueraufenthalt (Schlagwort), Daueraufenthaltskarte (Schlagwort), Familienangehörige (Schlagwort), Familiennachzug (Schlagwort), Freizügigkeitsrecht (Schlagwort), Lebenspartner (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Bürgern aus der EU (außer Deutschland) und dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) nach einem Aufenthalt von (in der Regel) 5 Jahren
Bitte beachten Sie: Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen').
Bitte beachten Sie: Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen').
- Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung:
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
- Formular "Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte" (ausgefüllt)
- Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltserlaubnis
- Wenn Sie noch nicht 5 Jahre in Berlin leben: Erweiterte Melderegisterauskunft
Sie müssen Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Dies gelingt am einfachsten mit einer Meldebescheinigung. Sie können auch Steuerbescheide oder ähnliches verwenden.
Hinweis: Sollten Sie noch nicht ununterbrochen seit 5 Jahren in Berlin leben, legen Sie bitte Nachweise über Ihre(n) vorherige(n) Wohnsitz(e) in Deutschland vor. - Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
- Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
- Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
- 5 Jahre Freizügigkeitsrecht ausgeübt
Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürgern erhalten ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich
- rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen zusammen mit dem EU- oder EWR-Bürger in Deutschland aufgehalten haben
- und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht (z. B. als Arbeitnehmer / Selbstständiger / mit ausreichenden eigenen Existenzmitteln) ausgeübt wurde.
- Antragstellerin / Antragsteller ist selbst keine/kein EU- oder EWR-Bürgerin / Bürger
Antragstellerin / Antragsteller besitzt nicht die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen - Familienangehörige / Familienangehöriger kommt aus der EU (außer Deutschland) oder dem EWR
Der oder die Familienangehörige besitzt die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular an das zuständige Referat E 6 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Daueraufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
- Kontaktformular für die Vereinbarung eines Termins im Referat E 6 (Landesamt für Einwanderung)
- Digitale Fotos für Aufenthaltsdokumente ab 01.05.2025 (Landesamt für Einwanderung)
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Daueraufenthaltsbescheinigung für EU- und EWR-Bürger (Dienstleistung)
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen oder Ausländern (außer EU/EWR) (Dienstleistung)