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Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland beantragen

Berlin 11036012012900 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11036012012900

Leistungsbezeichnung

Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland beantragen

Leistungsbezeichnung II

Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ZBII (Schlagwort), Neufahrzeuge (Schlagwort), EU (Schlagwort), ohne gleichzeitige Zulassung (Schlagwort), Ausland (Schlagwort), Zulassungsbescheinigung Teil II (Schlagwort), Blanko-Zulassungsbescheinigung (Schlagwort), blanko (Schlagwort), Auto (Schlagwort), Fahrzeug (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Es kann für ein Neufahrzeug, dass in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat mit Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde, eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt werden. Es erfolgt keine gleichzeitige Zulassung des Fahrzeuges.

Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II außerhalb des Zulassungsverfahrens für Neufahrzeuge
    (unter „Formulare“)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • ggf. formlose Vollmacht und Personaldokumente
    • Personaldokument des Vollmachtgebers (es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht) und
    • Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
    im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister
    im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen)
  • COC-Papier oder Datenbestätigung oder Gutachten
    Gutachten nach §13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) einer technischen Prüfstelle (für Kräder und Sonder-KFZ)
  • Mitteilung über innergemeinschaftlichen Erwerb
    (unter "Formulare")
  • Kaufvertrag

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzung erforderlich.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 14,30 EUR.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden