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Abgeschlepptes Fahrzeug - Auskunft erhalten

Berlin 99108008013000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108008013000

Leistungsbezeichnung

Abgeschlepptes Fahrzeug - Auskunft erhalten

Leistungsbezeichnung II

Abgeschlepptes Fahrzeug - Auskunft erhalten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

abschleppen (Schlagwort), Entfernung von Fahrzeugen (Schlagwort), Versetzung (Schlagwort), Verbringung (Schlagwort), Diebstahl (Schlagwort), Busspur (Schlagwort), Haltestelle (Schlagwort), Unfall (Schlagwort), Umsetzung (Schlagwort), Kfz-Umsetzung (Schlagwort), KFZ (Schlagwort), Auto (Schlagwort), Fahrzeug (Schlagwort), Kraftfahrzeug (Schlagwort), Falschparker (Schlagwort), Transporter (Schlagwort), Pkw (Schlagwort), Motorrad (Schlagwort), Halteverbot (Schlagwort), abgeschleppt (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Eine Umsetzung von Fahrzeugen kann von der Polizei, den Ordnungsämtern und der BVG in eigener Zuständigkeit angeordnet werden. In der Regel wird die Umsetzung durch private Abschleppfirmen durchgeführt.

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen. Im Besucherservice der Bußgeldstelle können Sie sich zu ihrem Gebührenverfahren informieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Kassenzeichen/Aktenzeichen oder Bescheid
    Für die Bearbeitung wird das Kassen- bzw. Aktenzeichen oder der Bescheid, den Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, benötigt.

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt
  • Anruf bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle: (030) 4664-709800
    Auskünfte zu umgesetzten oder sichergestellten Fahrzeugen und über den neuen Standort des Fahrzeuges erhalten Sie telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle.

Kosten

  • keine: für Informationserteilung
  • 225,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen bis 3,5 t (z.B. PKW), je Art der Umsetzung
  • 565,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen über 3,5 t, je Art der Umsetzung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden