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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Berlin 99019006016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019006016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufsanerkennung (Schlagwort), Zeugnisanerkennung (Schlagwort), Zeugnis (Schlagwort), Anerkennung (Schlagwort), Anerkennungsverfahren (Schlagwort), ausländisch (Schlagwort), ausländischer Beruf (Schlagwort), ausländischer Berufsabschluss (Schlagwort), ausländische Berufsqua-lifikation (Schlagwort), Berufsqualifikation (Schlagwort), Berufsabschluss (Schlagwort), Spätaussiedler (Schlagwort), Spätaussiedlerin (Schlagwort), Vertriebe-ne (Schlagwort), gleichwertig (Schlagwort), Gleichwertigkeit (Schlagwort), Bundesvertriebenengesetz (Schlagwort), BVFG (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie sind Spätaussiedler/ Spätaussiedlerin und möchten Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre Bildungsabschlüsse, welche Sie vor der Ausreise erlangt haben. Dabei wird geprüft, ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Ihre Berufserfahrung wird in der Regel nicht berücksichtigt. Sie können sowohl Berufsbildungsabschlüsse als auch Schul- und Hochschulabschlüsse anerkennen lassen. Sie können Ihren beruflichen Abschluss auch nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) anerkennen lassen. Dies ist auch möglich, wenn Ihr Antrag nach Anerkennung Ihres Berufsabschlusses nach dem BVFG abgelehnt wurde.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung telefonisch beraten lassen. Sie können auch einen Beratungstermin vereinbaren. Lassen Sie sich durch eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache begleiten, wenn das nötig ist.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses nach dem BFVG bei der dafür zuständigen Stelle.
  2. Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt. Eine teilweise Anerkennung ist nicht möglich.
  3. Sie erhalten einen positiven oder einen negativen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses nach dem BFVG
    Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
  • Identitätsnachweis und Nachweis über die Wohnsitzanmeldung
    Personalausweis bzw. Reisepass mit einer Bestätigung über die Anmeldung eines Wohnsitzes in Berlin.
    • Wenn Sie möchten, können Sie eine Kopie übersenden; alternativ ist die Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses im Original erforderlich
  • Spätaussiedlerbescheinigung oder Ausweis für Vertriebene und Geflüchtete
    Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) oder Vertriebenenausweis in Kopie
  • Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis
    Z.B. berufliches Ausbildungsdiplom oder Meisterdiplom in Kopie
  • Arbeitsbuch (falls vorhanden)
    Nachweis der beruflichen Tätigkeit in Kopie
  • Übersetzungen
    Bei Unterlagen in nichtdeutscher Sprache sind Übersetzungen einer/eines staatlich geprüften oder öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetsche-rin/Dolmetschers oder Übersetzerin/Übersetzers in Kopie beizufügen.
  • Falls sich Ihr Name geändert hat: Geburts- und Heiratsurkunde in Kopie
  • Es ist möglich, dass Sie ergänzend Originale oder beglaubigte Kopien vorzeigen oder weitere Unterlagen nachreichen müssen. Sie werden darüber gesondert informiert.

Voraussetzungen

  • Wohnort Berlin
    Sie müssen in Berlin wohnen, um einen Antrag stellen zu können.
  • Status als Spätaussiedler/in
    Sie sind selbst Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin oder Sie sind in einer Spätaussiedlerbescheinigung als Ehegatte/Ehegattin, Kind oder weiterer Nachkomme namentlich aufgeführt.
  • Ort der Prüfung oder Qualifizierung
    Sie haben Ihre Prüfung oder Ihren Befähigungsnachweis in einem Aussiedlungsgebiet vor Ihrer Ausreise abgelegt oder erworben.
  • Gleichwertigkeit der Prüfungen
    Ihr ausländischer Abschluss muss dem deutschen Referenzberuf gleichwertig sein.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

In der Regel 4 - 6 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses nach dem BFVG (erhältlich bei Ihrer zuständigen Stelle)