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Beglaubigung von Fingerabdrücken zur Vorlage bei ausländischen Behörden

Berlin 11014900035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11014900035000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigung von Fingerabdrücken zur Vorlage bei ausländischen Behörden

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigung von Fingerabdrücken zur Vorlage bei ausländischen Behörden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abdruck (Schlagwort), Fingerabdruck (Schlagwort), Beglaubigung (Schlagwort), Visum (Schlagwort), Konsulat (Schlagwort), Botschaft (Schlagwort), Ausland (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie benötigen einen Abzug Ihrer Fingerabdrücke für einen Visumantrag, ein Führungszeugnis oder Ihren neuen Nationalpass?

Fingerabdrücke sind eines der bekanntesten und am besten geeigneten Mittel zur Identifizierung einer Person. Deshalb werden diese - außer zu polizeilichen Ermittlungen - auch von anderen Staaten gefordert, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Visumsantrag, für ein Führungszeugnis Ihres Heimatstaates. Auch gehen immer mehr Staaten dazu über, Fingerabdrücke in den Nationalpass zu übernehmen.

  • Die Fingerabdrücke können Sie im Regelfall bei Ihrem Konsulat oder Ihrer Botschaft abnehmen lassen. Manchmal sind die Botschaften Ihres Heimatlandes oder die Konsulate jedoch nicht in der Nähe von Berlin. Um Ihnen aufwändige Fahrtwege zu ersparen, bietet Ihnen das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Abnahme von Fingerabdrücken für konsularische Zwecke als Dienstleistung an.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr Personalausweis oder Nationalpass
  • Unterlagen Ihrer Botschaft
    Falls Sie von Ihrer Botschaft einen besonderen Fingerabdruckbogen erhalten haben, legen Sie diesen bitte bei Vorsprache vor.

Voraussetzungen

  • Sie sind in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet
    Die Abnahme der Fingerabdrücke ist beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten nur möglich, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben. Den Hauptwohnsitz in Berlin können Sie durch Ihren Personalausweis oder eine Meldebescheinigung zusammen mit Ihrem Nationalpass nachweisen. Die Meldebescheinigung kann auch vor Ort eingeholt werden, so dass Sie nicht zum Bürgeramt gehen müssen.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Kosten

  • 15,00 Euro
  • wenn außerdem ein Foto zu beglaubigen ist zuzüglich 5,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

sofort

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden