Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Inhalt
Begriffe im Kontext
Auskunftssperre (Schlagwort), Widerspruch gegen Datenübermittlungen (Schlagwort), Melderegisterauskünfte sperren (Schlagwort), Bundeswehr (Schlagwort), Widerspruch (Schlagwort), Datenübermittlung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in folgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen:
Widerspruchsrechte
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Widerspruchsrechte
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Antragstellung
Die Antragstellung kann persönlich (nur im Bürgeramt) oder schriftlich bei den "Zuständigen Behörden" (siehe unten) erfolgen. Die Widerspruchsrechte können ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden.