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Melderegisterauskunft online für Einzelabfrager

Berlin 99115004001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001001

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft online für Einzelabfrager

Leistungsbezeichnung II

Melderegisterauskunft online für Einzelabfrager

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Melderegisterauskunft (Schlagwort), Melderegister (Schlagwort), Einzelabfrager (Schlagwort), #HinweiseID (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisKreditkarte (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften online

Die Online-Auskunftserteilung erfolgt aus dem aktuellen Datenbestand des Berliner Melderegisters. Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Sie haben in diesen Fällen die Möglichkeit, schriftlich die entsprechende Auskunft zu beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Melderegisterauskunft einholen" (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

  • Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
    Die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis, im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder in der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen muss aktiv sein. Das bedeutet, der Chip im Ausweis bzw. auf der Karte muss aktiviert worden sein (von der Behörde) und Sie müssen die Transport-PIN durch Ihre persönliche PIN ersetzt haben.
    • Sie können die Online-Ausweisfunktion auch nachträglich aktivieren lassen.
  • Installierte AusweisApp
    Die AusweisApp muss auf ihrem Gerät installiert sein.
  • Angaben über die gesuchte Person
    • Pflichtangaben: Familienname, Vorname
    • Ergänzungsangabe A: Geschlecht und Geburtsdatum oder
    • Ergänzungsangabe B: letzte bekannte Anschrift in Berlin
    • Sie müssen alle Pflichtangaben machen und zusätzlich eine der Ergänzungsangaben A oder B. Eine Vermischung der Ergänzungsangaben ist nicht möglich.
    Ergänzende Hinweise:
    • Suchmerkmal Geschlecht
    Durch Änderung des Bundesmelderechts steht für private Nutzer ab 01.05.2017 auch das Suchmerkmal Geschlecht zur Verfügung. Das Geschlecht kann vier verschiedene Ausprägungen haben: männlich, weiblich, divers oder nicht festgestellt.
    Um Missverständnissen vorzubeugen: nicht festgestellt führt nicht zum Erfolg, wenn Ihnen das Geschlecht nicht bekannt ist. Sondern nur dann, wenn bei der gesuchten Person tatsächlich als Geschlecht "nicht festgestellt" im Melderegister hinterlegt ist.
    • Die Angaben müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
  • Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)

Kosten

  • 5,00 Euro je angefragte Person
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
  • das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
  • die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
  • die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden