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Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung

Berlin 99010020001023 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020001023

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Selbständig (Schlagwort), self-employment (Schlagwort), Erwerbstätigkeit (Schlagwort), Visum (Schlagwort), Existenzgründer (Schlagwort), Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), freiberuflich (Schlagwort), Unternehmen (Schlagwort), Erwerbstätigkeit (Schlagwort), Arbeitserlaubnis (Schlagwort), freelancer (Schlagwort), Job (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit kann erteilt werden für
  • Unternehmensgründer
  • Einzelunternehmer und
  • Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.
Für Freiberufler gelten andere Voraussetzungen (siehe Dienstleistung "|Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Erteilung" unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
    Nur bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    Achtung:
    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
  • Businessplan
    Tipps für die Erstellung Ihres Businessplans finden Sie zum Beispiel auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - BMWi (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
  • Finanzierungsplan
    siehe Abschnitt "Formulare"
  • Lebenslauf / Curriculum vitae
    Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer
  • Bei Hochschulabsolventen: Stellungnahme der Hochschule
    Stellungnahme der Hochschule zu den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen und dem Zusammenhang mit der Geschäftsidee
  • Bei Hochschulabsolventen: Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet
    Im Original
  • Bei Forschern und Wissenschaftlern: Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers
    Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers (z. B. Forschungseinrichtung) zum Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Forscher/Wissenschaftler und der Geschäftsidee
  • Handelsregisterauszug
    Mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar; im Original
  • Gewerbeanmeldung
    Nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist; im Original
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
    • ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
    • eigenes Vermögen
    • erworbene Rentenanwartschaften oder
    • Betriebsvermögen
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Wirtschaftliches Interesse des Landes Berlin
    Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
    • ein wirtschaftliches Interesses oder ein regionales Bedürfnis besteht,
    • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
    • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
    Ausnahme: Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftler gelten andere Prüfungsmaßstäbe.
  • Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftlern
    Ein anderer Prüfungsmaßstab gilt für Ausländer, die
    • ein Studium im Bundesgebiet an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder
    • als Forscher oder Wissenschaftler im Bundesgebiet arbeiten und einen Aufenthaltstitel besitzen.
    Die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang erkennen lassen mit den im Studium erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Ab dem 01.07.2024 gilt Folgendes:
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
    • entweder über eine monatliche Rente von 1.565,03 Euro (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 225.364,00 Euro
    verfügen können.
    Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
    Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
    Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    • Bitte wenden Sie sich für einen Termin über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
    • Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.

Kosten

  • 100,00 Euro
Türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden