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Handwerk - Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen in zulassungspflichtigen Handwerken

Berlin 99058021012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058021012000

Leistungsbezeichnung

Handwerk - Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen in zulassungspflichtigen Handwerken

Leistungsbezeichnung II

Handwerk - Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen in zulassungspflichtigen Handwerken

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

grenzüberschreitend (Schlagwort), vorübergehend (Schlagwort), Handwerk (Schlagwort), Dienstleistung (Schlagwort), § 9 Abs. 1 Nr.2 HwO (Schlagwort), § 9 Absatz 1 Nummer 2 Handwerksordnung (Schlagwort), §§ 7 ff. EU/EWR Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) (Schlagwort), zulassungspflichtiges Handwerk (Schlagwort), Anzeige für vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistung im zulassungspflichtigen Handwerk (Schlagwort), Maurer (Schlagwort), Betonbauer (Schlagwort), Ofenheizungsbauer (Schlagwort), Luftheizungsbauer (Schlagwort), Zimmerer (Schlagwort), Dachdecker (Schlagwort), Straßenbauer (Schlagwort), Wärme- (Schlagwort), Kälteisolierer (Schlagwort), Schallschutzisolierer (Schlagwort), Brunnenbauer (Schlagwort), Steinmetzen (Schlagwort), Steinbildhauer (Schlagwort), Stuckateure (Schlagwort), Maler (Schlagwort), Lackierer (Schlagwort), Gerüstbauer (Schlagwort), Schornsteinfeger (Schlagwort), Metallbauer (Schlagwort), Chirurgiemechaniker (Schlagwort), Karosserie- und Fahrzeugbauer (Schlagwort), Feinwerkmechaniker (Schlagwort), Zweiradmechaniker (Schlagwort), Kälteanlagenbauer (Schlagwort), Informationstechniker (Schlagwort), Kraftfahrzeugtechniker (Schlagwort), Landmaschinenmechatroniker (Schlagwort), Baumaschinenmechatroniker (Schlagwort), Büchsenmacher (Schlagwort), Klempner (Schlagwort), Installateur (Schlagwort), Heizungsbauer (Schlagwort), Elektrotechniker (Schlagwort), Elektromaschinenbauer (Schlagwort), Tischler (Schlagwort), Boots- und Schiffbauer (Schlagwort), Seiler (Schlagwort), Bäcker (Schlagwort), Konditoren (Schlagwort), Fleischer (Schlagwort), Augenoptiker (Schlagwort), Hörakustiker (Schlagwort), Orthopädietechniker (Schlagwort), Orthopädieschuhmacher (Schlagwort), Zahntechniker (Schlagwort), Friseure (Schlagwort), Frisör (Schlagwort), Glaser (Schlagwort), Glasbläser (Schlagwort), Glasapparatebauer (Schlagwort), Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik (Schlagwort), Fliesenleger (Schlagwort), Plattenleger (Schlagwort), Mosaikleger (Schlagwort), Werksteinhersteller (Schlagwort), Terrazzohersteller (Schlagwort), Estrichleger (Schlagwort), Behälterbauer (Schlagwort), Apparatebauer (Schlagwort), Parkettleger (Schlagwort), Rollladentechniker (Schlagwort), Sonnenschutztechniker (Schlagwort), Drechsler (Schlagwort), Elfenbeinschnitzer (Schlagwort), Holzspielzeugmacher (Schlagwort), Böttcher (Schlagwort), Glasveredler (Schlagwort), Schilderhersteller (Schlagwort), Lichtreklamehersteller (Schlagwort), Raumausstatter (Schlagwort), Orgelbauer (Schlagwort), Harmoniumbauer (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisMUK (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Handwerker aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die vorübergehend Arbeiten in Deutschland ausführen wollen, müssen besondere Regelungen beachten.
Staatsangehörigen eines der genannten Staaten, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) (siehe "Rechtsgrundlagen") nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 9 EU/EWR HwV
    • Die notwendigen Nachweise und Unterlagen zur Meldung sind im Original oder in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.
    • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung über die Anzeige der Tätigkeit nach Handwerksordnung. Die Handwerkskammer teilt Ihnen mit, ob eine Überprüfung der Berufsqualifikation erforderlich ist oder ob Sie mit der Tätigkeit sofort beginnen dürfen. Dienstleister die als, Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker tätig werden wollen, müssen zusätzlich mit einer Überprüfung ihrer Qualifikation rechnen.
    • Tritt eine wesentliche Änderung von Umständen ein, die die Voraussetzungen für die Dienstleistungserbringung betreffen, ist die Änderung vom Dienstleister schriftlich erneut anzuzeigen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Ansonsten ist die Anzeige formlos alle zwölf Monate seit der letzten Anzeige zu wiederholen, solange die weitere Erbringung von Dienstleistungen beabsichtigt ist.
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    gültiges Personaldokument z.B. Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel oder ein vergleichbarer geeigneter Nachweis
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung
    Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der
    betreffenden Tätigkeiten in einem Mitgliedsland der EU bzw. des EWR,
    dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht untersagt.
  • Nachweis über die Berufsqualifikation
    Aus dem Nachweis der Berufsqualifikation muss hervorgehen, dass:
    • die erworbene Berufsqualifikation im Herkunftsstaat Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist oder
    • zumindest eine einschlägige staatlich reglementierte Ausbildung im Herkunftsstaat absolviert wurde oder
    • die Tätigkeit mindestens ein Jahr lang, als Selbstständiger oder Betriebsverantwortlicher, innerhalb der letzten 10 Jahre im Herkunftsstaat ausgeübt wurde.
    Der Nachweis ist durch die Ausstellung einer EU-Bescheinigung durch die zuständige EU-Behörde im EU-Heimatland zu erbringen.

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit der EU oder EWR
    Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
  • zulassungspflichtiges Handwerk, grenzüberschreitend, vorübergehend
    Sie sind im einem EU/EWR Staat rechtmäßig niedergelassen und üben dort vergleichbare gewerbliche Tätigkeiten wie in einem zulassungspflichten Handwerk nach Anlage A Handwerksordnung aus. Sie beabsichtigen eine grenzüberschreitende, vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk in Berlin.

Kosten

  • 280,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden