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Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen

Berlin 99026004001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026004001000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausnahmegenehmigung (Schlagwort), Abweichung (Schlagwort), Bauvorschriften (Schlagwort), Kraftfahrzeug (Schlagwort), kfz (Schlagwort), Kennzeichen (Schlagwort), Fahrzeug (Schlagwort), Auto (Schlagwort), Anhänger (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

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Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

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Volltext

Wenn an Ihrem Kraftfahrzeug bzw. Anhänger durch Sachverständige Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgestellt wurden, müssen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Zulassungsbehörde teilt für Ihr Fahrzeug das amtliche Kennzeichen zu und legt bei bauartbedingter Abweichung an Kraftfahrzeugen die Kennzeichengröße fest. Vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann die Vorführung des Fahrzeuges am Standort Lichtenberg erforderlich sein (mehr unter "Voraussetzungen").

Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
  • Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften
    • Bitte dem Antrag beifügen.
    • Das Gutachten muss von einer/einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) erstellt worden sein.

Voraussetzungen

  • Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften
    Ein/e amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) hat in einem Gutachten festgestellt, dass das Fahrzeug Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufweist.
  • ggf. Vorführung des Fahrzeuges
    Sofern an mehrspurigen Kraftfahrzeugen laut Zulassungsbescheinigung Teil I oder Gutachten kein Platz für die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens besteht, ist vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 10,20 Euro.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden