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Unfallversicherung - Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden

Berlin 99111025104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99111025104000

Leistungsbezeichnung

Unfallversicherung - Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden

Leistungsbezeichnung II

Unfallversicherung - Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unfallversicherung (Schlagwort), Berufsgenossenschaft (Schlagwort), Betriebseröffnung (Schlagwort), Unternehmen (Schlagwort), gründen (Schlagwort), Betrieb (Schlagwort), Meldepflicht (Schlagwort), Freiberufler (Schlagwort), Gewerbe (Schlagwort), Gewerbeanmeldung (Schlagwort), Versicherungsträger (Schlagwort), GUV (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisMUK (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer ein neues Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Meldepflicht unterliegen z.B. auch freiberuflich Tätige und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.

Unfallversicherungsträger sind:
• Gewerbliche Berufsgenossenschaften. Sie sind nach Branchen gegliedert.
• Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
• Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Beschäftigte eines Unternehmens sind kraft Gesetzes versichert.
Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern. Dies ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 192 SGB VII
    Folgende Informationen werden benötigt:
    • persönliche und betriebliche Angaben (Name, Geb.-Datum, Adresse, Rechtsform)
    • Eröffnungstag bzw. Datum der Übernahme,
    • Art und Gegenstand Ihres Unternehmens (Tätigkeit),
    • Branchenschwerpunkt, wenn Ihr Unternehmen in verschiedenen Branchen Leistungen anbietet,
    • Anzahl der Beschäftigten und Beschäftigungsbeginn.

    Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular.

Voraussetzungen

  • Eröffnung eines neuen Unternehmens
    Diese Meldung ist bei Unternehmensgründung gemäß § 192 SGB VII verpflichtend.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden