Beglaubigung von Unterschriften
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beglaubigung (Schlagwort), Legalisation (Schlagwort), Endbeglaubigung (Schlagwort), Echtheitsnachweis (Schlagwort), Bundesurkunden (Schlagwort), Kopien und Unterschriften beglaubigen (Schlagwort), Apostillen (Schlagwort), Urkundenbeglaubigung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
- Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
- Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.
- Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Ausweis-Dokument
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
- Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift
Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen
- bei einer deutschen Behörde oder
- bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.
- Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
- auf Dokumenten in fremder Sprache,
- auf Verträgen,
- wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
- auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten; mehr zu diesem Thema: Vorsorgevollmachten.
- Persönliches Erscheinen
Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.