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Architekten- und Stadtplaner-Liste bzw. Verzeichnisse - Eintragung

Berlin 99140001060000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060000

Leistungsbezeichnung

Architekten- und Stadtplaner-Liste bzw. Verzeichnisse - Eintragung

Leistungsbezeichnung II

Architekten- und Stadtplaner-Liste bzw. Verzeichnisse - Eintragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Stadtplaner (Schlagwort), Architekt (Schlagwort), Architektenliste (Schlagwort), Stadtplanerliste (Schlagwort), Innenarchitekt (Schlagwort), Gartenarchitekt Landschaftsarchitekt (Schlagwort), Liste (Schlagwort), Verzeichnis (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisMUK (Schlagwort), #HinweiseID (Schlagwort), #HinweisElsterZertifikat (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Berufsbezeichnungen: Architekt/-in, Innenarchitekt/-in, Garten- und Landschaftsarchitekt/-in und Stadtplaner/-in sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur führen, wenn Sie von Ihrer Architektenkammer:
  • in die Architekten- und Stadtplanerliste oder
  • in das Register für Berufsgesellschaften als Kapital- oder Personengesellschaft eingetragen sind.

Für auswärtige Architekten und Stadtplaner ist ein Eintrag in das Verzeichnis für auswärtige Architekten und Stadtplaner erforderlich. In das Verzeichnis müssen Sie sich eingetragen lassen, wenn Sie:

  • in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit rechtmäßig niedergelassen sind und
  • diese Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich in Berlin ausüben möchten (vorübergehende Dienstleistungen)

Arbeiten ohne Berufsbezeichnung
Sie haben Architektur (Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitektur) oder Stadtplanung an einer ausländischen Hochschule außerhalb der Europäischen Union (EU) studiert?

  • Dann dürfen Sie sich auf dem Arbeitsmarkt in Berlin bewerben und Tätigkeiten eines Architekten/einer Architektin (z.B. als Angestellte/r in einem Architekturbüro) ausüben.
  • Sie dürfen aber nicht die Berufsbezeichnung "Architekt/in" oder „Stadtplaner/in“ führen und sind nicht bauvorlageberechtigt.

Berufsanerkennung
Die Berufsbezeichnung "Architekt/in" ist in Deutschland geschützt und bedarf einer formalen Erlaubnis. Ihren ausländischen Studienabschluss können Sie in der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen (siehe "Weiterführende Informationen"). Anschließend beantragen Sie Eintragung in die "Architektenliste" bei der zuständigen Architektenkammer und dürfen dann die geschützte Berufsbezeichnung offiziell führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular der Architektenkammer
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post.
  • Nachweis über den im Land Berlin gelegenen Ort des Wohnsitzes, der beruflichen Niederlassung oder des Dienst‐ oder Beschäftigungsortes
  • Kopie des Studienabschlusses
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren
    In den wesentlichen Berufsaufgaben der jeweiligen Fachrichtung (alternativ: Befähigung zum höheren bau- oder gartenbautechnischen Verwaltungsdienst).
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Nachweis über entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • ggf. weitere Unterlagen
    Je nach Fachrichtung und Rechtsform. Bitte dazu ggf. die Hinweise im Antragsformular beachten.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz, Niederlassung oder Dienst- oder Beschäftigungsort in Berlin
  • Beabsichtigte Ausübung der Berufsaufgaben als Architekt oder Stadtplaner der jeweiligen Fachrichtung
  • Erfolgreich abgeschlossenen Studiums der jeweiligen Fachrichtung
    an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule von mindestens vier Jahren Regelstudienzeit oder eine gleichwertige Berufsausbildung an einer ausländischen Universität oder Hochschule
  • Berufspraxis/praktische Tätigkeit
    von mindestens zwei Jahren in den wesentlichen Berufsaufgaben der jeweiligen Fachrichtung (alternativ: Befähigung zum höheren bau- oder gartenbautechnischen Verwaltungsdienst)
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software "AusweisApp"
    Als juristische Personon benötigen Sie ein Elster-Zertifikat.

Kosten

80,00 Euro bis 515,00 Euro je nach Antragsvariante.
Nähere Informationen finden Sie in der Gebührenverordnung der Architektenkammer Berlin.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden