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Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen

Berlin 99050023169000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050023169000

Leistungsbezeichnung

Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (Schlagwort), Reisegewerbe (Schlagwort), Wandergewerbe (Schlagwort), Straßenhändler (Schlagwort), ambulanter Handel (Schlagwort), Schausteller (Schlagwort), Marktverkauf (Schlagwort), Reisegewerbekarte (Schlagwort), Vertreter (Schlagwort), Bauchladen (Schlagwort), Haustürgeschäft (Schlagwort), Zeitungsverkäufer (Schlagwort), Verkaufswagen (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisMUK (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt. Sie werde als reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten bezeichnet. Diese Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit.

Das betrifft in der Gemeinde Berlin beispielsweise:
  • den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von nicht ortsfesten, also mobilen, Verkaufsstellen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle vertrieben werden.
  • das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, z. B. Zeitungsverkäufer.
Für alle anderen Tätigkeiten im Reisegewerbe müssen Sie ansonsten eine Erlaubnis (eine Reisegewerbekarte) beantragen (siehe „Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
  1. Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem zuständigen Ordnungsamt an. Für die Anzeige nutzen Sie die vorgeschriebenen amtlichen Formulare gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung.
  2. Das zuständige Ordnungsamt prüft Ihre Anzeige und bestätigt Ihnen den Empfang.
Wichtiger Hinweis
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
  1. Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem bisher angezeigten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder wenn Sie Ihren Verkaufsort innerhalb Berlins verlegen.
  2. Sie Ihre Reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten vollständig aufgeben oder an einen Verkaufsort außerhalb Berlins verlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung für Reisegewerbekartefreie Tätigkeiten
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular.
  • Personalausweis
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild

Voraussetzungen

  • Ausübung einer Reisegewerbekartefreien Tätigkeit
    vgl. hierzu § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 der Gewerbeordnung.
    Achtung: Nr. 3 gilt aufgrund der größeren Einwohnerzahl nicht bei Wohnsitz/Geschäftsausübung in der Gemeinde Berlin.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Kosten

  • 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
  • 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
  • 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
  • kostenlos - Gewerbeabmeldung
  • 15,00 Euro - Gewerbeanmeldung und -ummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden