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Gewerbe anmelden

Berlin 99050012104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050012104000

Leistungsbezeichnung

Gewerbe anmelden

Leistungsbezeichnung II

Gewerbe anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gewerbeanmeldung (Schlagwort), Gewerbeanzeige (Schlagwort), Gewerbemeldung (Schlagwort), GewA1 (Schlagwort), Gewerbeschein (Schlagwort), Betriebsaufnahme (Schlagwort), Geschäftseröffnung (Schlagwort), Neugründung (Schlagwort), Rechtsformwechsel (Schlagwort), Gewerbe (Schlagwort), Gewerbetätigkeit (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisMUK #HinweiseID (Schlagwort), #HinweisElsterZertifikat (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") beginnen.
Dies ist der Fall bei:
  1. Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
  2. Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  3. Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
  4. Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
  5. Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
  6. Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
  7. Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland nach Berlin (bei Verlegung muss eine Gewerbeabmeldung bei der Gewerbebehörde der bisherigen Gemeinde und eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt in Berlin erstattet werden).

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Was ist ein Gewerbe?
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. (siehe „Weiterführende Informationen"). Ausgenommen sind unter anderem:
  • Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
  • Unterrichtswesen
  • Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses)
  • sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel)
Manche Gewerbetätigkeiten sind zudem erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten dann zusätzliche Anforderungen (siehe „Weiterführende Informationen").

Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeanmeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeanmeldung.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
    In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein.
  • Zustimmungserklärung der Gesellschafter
    Nur bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen
  • Beiblatt für Vertretungsberechtigte
    Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten

Voraussetzungen

  • Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
    Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
    Anzeigepflichtig sind bei:
    • Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
    • KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
  • Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
    Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
  • Für die Online-Antragstellung für alle anderen Unternehmensrechtsformen: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
    Sie benötigen Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte), den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder das Elster-Zertifikat.

Kosten

  • 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • 31,00 Euro - juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter
  • 13,00 Euro - jeder weitere gesetzliche Vertreter einer juristischen Person
  • 15,00 Euro - Gewerbeanzeige im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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