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Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen

Berlin 11010001900000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11010001900000

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltstitel (Schlagwort), Pass (Schlagwort), Übertragung (Schlagwort), Visum (Schlagwort), abgelaufen (Schlagwort), Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Reisepass (Schlagwort), Paß (Schlagwort), Reisepaß (Schlagwort), Transfer (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihre Aufenthaltserlaubnis neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis verweist noch auf den alten Pass.

Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch:

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor die Aufenthaltserlaubnis neu ausgestellt wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass
    Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis
    • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
    • Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025)
    • Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
    • Bitte beachten Sie vor Ihrem Termin im Bürgeramt die Hinweise zum Passfoto in der Standortbeschreibung.

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
    grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Übertragung in einem Bürgeramt
    Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Sie besitzen den abgelaufenen Pass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis.
    • Die Aufenthaltserlaubnis wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen.
    • Ihr alter Pass ist vollständig.
    • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate.
    • Sie haben Deutschland nicht länger als sechs Monate durchgehend verlassen.
  • Übertragung im Landesamt für Einwanderung
    Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, die Aufenthaltserlaubnis wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig.

Kosten

  • 67,00 Euro: Volljährige
  • 33,50 Euro: Minderjährige
  • 22,80 Euro: Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Gebührenfrei in folgenden Fällen:
  • bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte nach § 25 Absatz 1 AufenthG;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge nach § 25 Absatz 2 Alternative 1 AufenthG;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Absatz 2 Alternative 2 AufenthG;
  • wenn Sie für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden