Fahrerkarte beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fahrerkarte (Schlagwort), Speicherkarte (Schlagwort), Tachograph (Schlagwort), Kontrollgerät (Schlagwort), Fahrtenschreiber (Schlagwort), Lenkzeit (Schlagwort), Ruhezeit (Schlagwort), LKW (Schlagwort), Kraftfahrer (Schlagwort), Pausenzeit (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und dient somit dem Schutz der Kraftfahrer*innen im gewerblichen Personen - und Güterverkehr, sie wird für fünf Jahre ausgestellt.
Beantragung einer Fahrerkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) als
Beantragung einer Fahrerkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) als
- Erstmalige Ausstellung
- Verlängerung
- Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl oder Unbrauchbarkeit)
- Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte
- Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte
Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen. - Personalausweis oder Pass
bei Wohnsitz außerhalb der EU: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvertrag - 1 aktuelles Lichtbild
Größe: 3,50 x 4,50 cm, heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung - Kartenführerschein
Ggf. auch aus anderem EU-Staat.
Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden.
In diesem Fall buchen Sie bitte zwei Termine für die Beantragung der Fahrerkarte. - vorhandene Fahrerkarte
Bei Verlängerung, Ersatzausstellung wegen Unbrauchbarkeit oder Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte
- Wohnsitz in Berlin
Zuständig für die Entgegennahme der Anträge ist die Behörde des deutschen Hauptwohnsitzes - Kartenführerschein
Ggf. auch aus anderem EU-Staat. Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich