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Fahrerkarte beantragen

Berlin 99108055001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108055001000

Leistungsbezeichnung

Fahrerkarte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fahrerkarte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrerkarte (Schlagwort), Speicherkarte (Schlagwort), Tachograph (Schlagwort), Kontrollgerät (Schlagwort), Fahrtenschreiber (Schlagwort), Lenkzeit (Schlagwort), Ruhezeit (Schlagwort), LKW (Schlagwort), Kraftfahrer (Schlagwort), Pausenzeit (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und dient somit dem Schutz der Kraftfahrer*innen im gewerblichen Personen - und Güterverkehr, sie wird für fünf Jahre ausgestellt.

Beantragung einer Fahrerkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) als
  • Erstmalige Ausstellung
  • Verlängerung
  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl oder Unbrauchbarkeit)
  • Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte
    Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen.
  • Personalausweis oder Pass
    bei Wohnsitz außerhalb der EU: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvertrag
  • 1 aktuelles Lichtbild
    Größe: 3,50 x 4,50 cm, heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung
  • Kartenführerschein
    Ggf. auch aus anderem EU-Staat.
    Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden.
    In diesem Fall buchen Sie bitte zwei Termine für die Beantragung der Fahrerkarte.
  • vorhandene Fahrerkarte
    Bei Verlängerung, Ersatzausstellung wegen Unbrauchbarkeit oder Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Berlin
    Zuständig für die Entgegennahme der Anträge ist die Behörde des deutschen Hauptwohnsitzes
  • Kartenführerschein
    Ggf. auch aus anderem EU-Staat. Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Kosten

  • 37,00 Euro Fahrerkarte
  • 3,00 Euro Übersendung der Fahrerkarte

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

5 Werktage nach Antragstellung zugestellt bzw. abholbereit.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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