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Fahrerlaubnis - Karteikartenabschrift beantragen

Berlin 99108049012007 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012007

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis - Karteikartenabschrift beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fahrerlaubnis - Karteikartenabschrift beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerscheindaten (Schlagwort), Führerschein (Schlagwort), Fahrerlaubnis (Schlagwort), Karteikartenabschrift (Schlagwort), Führerscheinregister (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Diese Dienstleistung benötigen Sie nur, wenn Sie nicht (mehr) in Berlin wohnen, aber Ihr Führerschein ursprünglich in Berlin ausgestellt wurde.

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle benötigt eine Karteikartenabschrift wenn,
  • Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
  • Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen
und
  • Sie Ihren Wohnsitz von Berlin in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt haben und
  • Ihr Papierführerschein zuvor in Berlin ausgestellt wurde.
Die Karteikartenabschrift wird direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesandt.
Wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland haben (EU oder EWR), wird Ihnen die Karteikartenabschrift an Ihre Wohnanschrift übersandt.

Beispiel
Ihr alter Papierführerschein wurde in Berlin ausgestellt und soll im Rahmen des Pflichtumtausches erneuert werden. Da Sie mittlerweile in Leipzig leben, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin nicht mehr für Sie zuständig. Die für Sie zuständige Behörde in Leipzig kann Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen, benötigt aber dazu eine Karteikartenabschrift. Diese können Sie oder die Behörde in Berlin anfordern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Karteikartenabschrift
    (unter "Online-Abwicklung")
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG oder PNG bereit.
    • Sie können auch einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich per Post oder eMail stellen.
    • Hinweis für Berliner/innen, deren Führerschein in Berlin ausgestellt wurde: Für die Verlustmeldung oder den Umtausch eines Führerscheins, gibt es separate Dienstleistungen. Dafür benötigen Sie keine Karteikartenabschrift.
  • Angaben zur Person, der der Führerschein gehört
    Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle und vorherige Anschrift
  • Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
  • Legitimationsnachweis
    Kopie Ihres Führerscheins oder Ihres Personalausweises
  • Adresse der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
    Fahrerlaubnisbehörde Ihres derzeitigen Wohnsitzes

Voraussetzungen

  • Ihr Papierführerschein wurde in Berlin ausgestellt
  • Sie haben Ihren Wohnsitz von Berlin in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR verlegt

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden