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Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden

Berlin 99102013104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013104000

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden

Leistungsbezeichnung II

Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hundesteuer (Schlagwort), Hunde (Schlagwort), Hundesteuermarke (Schlagwort), Hundesteuerbefreiung (Schlagwort), Hundehaltung (Schlagwort), Steuer (Schlagwort), Marke (Schlagwort), Hund steuerlich anmelden (Schlagwort), Haustier (Schlagwort), Elster (Schlagwort), Hunderegister (Schlagwort), #HinweiseID (Schlagwort), #HinweisElsterZertifikat (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn steuerlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (mehr unter "Weiterführende Informationen“).

Verfahrensablauf
Ihnen stehen zwei Wege zur Verfügung, Ihren Hund steuerlich anzumelden: durch die Registrierung/Anmeldung beim Hunderegister oder durch die Anmeldung beim Finanzamt.

1. Registrierung/Anmeldung beim Hunderegister
  • Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn ordnungsrechtlich beim zentralen Register für Hunde (Hunderegister) anzumelden. Das können Sie online, schriftlich per Post oder telefonisch erledigen (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
  • Die Anmeldung eines Hundes beim Hunderegister gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Sie müssen Ihren Hund dann nicht mehr zusätzlich beim Finanzamt steuerlich anmelden.
2. Anmeldung beim Finanzamt (optional)
  • Die Anmeldung können Sie elektronisch mithilfe der Steuer-Onlineplattform ELSTER oder schriftlich per Post mithilfe des Formulars „Anmeldung eines Hundes“ vornehmen.
  • Wenn Sie Ihren Hund direkt beim Finanzamt anmelden, müssen Sie Ihren Hund zusätzlich auch beim Hunderegister anmelden (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
3. Bescheid
Wenn Sie Ihren Hund angemeldet haben, erhalten Sie nach ca. 4 Wochen unaufgefordert einen Bescheid von Ihrem Finanzamt. Die Verpflichtung, dass Ihr Hund eine Hundesteuermarke tragen muss, ist ab dem 01.01.2024 weggefallen. Es werden daher keine Hundesteuermarken mehr durch die Finanzämter ausgegeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Steuerliche Anmeldung eines Hundes
    Online oder schriftlich (mit Formular) möglich.

    Für die Online-Anmeldung:
    • Sie können Ihre ordnungsrechtliche Anmeldung, die zugleich als steuerliche Anmeldung gilt, mithilfe der Onlineplattform Hunderegister Berlin erledigen (unter "Weiterführende Informationen"). Eine zusätzliche Anmeldung beim Finanzamt ist dann nicht mehr erforderlich.
    • Sie können Ihre steuerliche Anmeldung mithilfe der Steuer-Onlineplattform „Mein ELSTER“ übermitteln. Hierfür ist eine einmalige Registrierung in „Mein ELSTER“ notwendig. Alternativ können Sie sich ohne Registrierung mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises anmelden.
    Für die schriftliche Anmeldung:
    • Sie können Ihre ordnungsrechtliche Anmeldung, die zugleich als steuerliche Anmeldung gilt, schriftlich oder telefonisch beim Hunderegister Berlin erledigen. Eine zusätzliche Anmeldung beim Finanzamt ist dann nicht mehr erforderlich.
    • Sie können das steuerliche Formular „Anmeldung eines Hundes“ per Post an Ihr Finanzamt schicken. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben. Falls Sie zum ersten Mal einen Hund steuerlich anmelden, müssen Sie in dem Formular keine Steuernummer eintragen. In diesem Fall teilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer für die Hundehaltung zu.
  • Für den Einzug der Hundesteuer: SEPA-Lastschriftmandat (optional)
    • Beim SEPA-Verfahren zieht das Finanzamt die Steuer automatisch von Ihrem Konto ein. Sie müssen sich um die Bezahlung nicht mehr kümmern.
    • Wahlweise können Sie die Steuer auch selbst ans Finanzamt überweisen.

Voraussetzungen

  • Halterin oder Halter
    Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt.
  • Hundehaltung in Berlin
    • Sie halten den Hund in Ihrem Berliner Haushalt.
    • Sie müssen den Hund auch dann steuerlich anmelden, wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund.
  • Frist: Steuerliche Anmeldung innerhalb eines Monats
    • nach dem Kauf des Hundes oder
    • nach Ihrem Umzug nach Berlin.
  • Frist: Steuerliche Anmeldung innerhalb der ersten vier Lebensmonate
    • wenn Ihr Hund jünger ist als drei Monate.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

bis Sie einen Steuerbescheid erhalten: etwa 4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden