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Kraftfahrzeugkennzeichen - Saisonkennzeichen beantragen

Berlin 99036030069000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036030069000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeugkennzeichen - Saisonkennzeichen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeugkennzeichen - Saisonkennzeichen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Saisonkennzeichen (Schlagwort), Sommer (Schlagwort), Winter (Schlagwort), Motorrad (Schlagwort), Wohnmobil (Schlagwort), Saison (Schlagwort), Kurzzeit (Schlagwort), Kennzeichen (Schlagwort), Kfz (Schlagwort), Zulassung (Schlagwort), Kraftfahrzeugkennzeichen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Saison besteht aus mindestens zwei und höchstens elf Monaten. Die Geltungsdauer des Kennzeichens ist auf der rechten Seite des Kennzeichens eingeprägt. Die übereinander stehenden Zahlen sind durch einen waagerechten Strich getrennt. Die Zahl oberhalb der Linie zeigt den Zulassungsbeginn an (ab dem ersten Tag des Monats) und die unterhalb der Linie das Zulassungsende (bis zum letzten Tag des Monats). Die Beantragung eines Saisonkennzeichens ist auch im Zuge einer Zulassung möglich.

Für Fahrzeuge, die jährlich, jedoch nicht ganzjährig genutzt werden, entfällt somit die An- und Abmeldung. Die KFZ-Steuer wird lediglich für den Saisonzeitraum berechnet.

Außerhalb des Saisonzeitraums dürfen die Fahrzeuge weder auf öffentlichen Straßen gefahren (auch keine Probe-/Überführungs- oder Werkstattfahrt) noch auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Änderung des Kennzeichens (Saisonkennzeichen)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht (dann benötigen Sie das Personaldokument des Vollmachtgebers nicht)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
    bei Vereinen
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
    bei Firmen
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
    entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzung erforderlich.
  • Unterlagen im Original
    Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original mit.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 30,10 EUR.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden